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Intern
    Juristische Fakultät

    Beantragung: Anrechnung

    Informationen zur Beantragung einer Anrechnung

    Für eine Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten müssen folgende Unterlagen in der Sprechstunde vorgelegt werden: (die jeweiligen Originale müssen kurz vorgezeigt werden)

    • der ausgefüllte Antrag nach § 6 BERPO auf Anerkennung von Leistungsnachweisen aus dem Aus- oder Inland
    • das transcript of records
    • ein Nachweis über die SWS der Veranstaltung (Stundenplan o.ä.)
    • falls eine Anrechnung der jeweiligen Veranstaltung der jeweiligen Universität noch nicht stattgefunden hat zusätzlich eine Übersicht der behandelten Themen (Vorlesungsgliederung, Vorlesungsmaterialien, etc.)