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    Juristische Fakultät

    Beantragung: Zeugnis

    Informationen zur Beantragung des Zeugnisses im Begleitstudium

    Das Zeugnis über Begleitstudien im Europäischen Recht wird nicht automatisch erstellt, sondern nach § 9 Abs. 1 BERPO nur auf Antrag. Bitte stellen Sie daher einen Antrag auf Erteilung des Begleitstudien- zeugnisses. Dafür geben Sie bitte neben dem ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen in der Sprechstunde für das Begleitstudium ab:

    -     Teilnehmer, die das Examen nach der Studien- und Prüfungsordnung 2008 (bzw. StPrO 2008 (Stand 2016)) absolviert haben:

    ·        Ladung zu der mündlichen Staatsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)

    ·        Abschlusszeugnis der Universitätsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)

     

    Sofern nicht bereits bei der Beantragung der Freischussverlängerung abgegeben:

    ·        Sämtliche Scheine in Kopie (+ Original zur Vorlage), die im Rahmen des Begleitstudiums erworben wurden.

     

    Bitte beachten Sie die Hinweise für Examenskandidaten des Termins 2022/I.