Deutsch Intern
Juristische Fakultät - Lehrstuhl Prof. Dr. Eckhard Pache

Ankündigung der Seminare für das WS 2007/08

06/27/2007

Grundlagenseminar und Seminar im Rahmen des
Begleitstudiums und des Aufbaustudiums
zum Europäischen Recht

 

Im Wintersemester 2007/2008 werde ich ein europarechtliches Seminar als Grundlagenseminar und Seminar im Rahmen des Begleitstudiums und des Aufbaustudiums zum Europäischen Recht veranstalten über

 

Grundfragen und aktuelle Entwicklungen
des Europäischen Verfassungsrechts

 

Behandelt werden die folgenden Einzelthemen:

 

1.       Existenz, Funktionen, Bestand und Rechtsquellen des Europäischen Verfassungsrechts

2. Verfahren und Möglichkeiten einer Verfassungsänderung im Europäischen Verfassungsrecht

3.   Können einzelne Mitgliedstaaten die europäische Verfassungsentwicklung blockieren? Welche Reaktionsmöglichkeiten besitzen integrationswillige Mitgliedstaaten der EU?

4.       Der Vertrag über eine Verfassung für Europa – Entstehung, Entwicklung, Bedeutung und Perspektiven

5.       Der „Reformvertrag“ als Ergebnis des Europäischen Rates von Brüssel im Juni 2007

6.       Abstimmungsmodus und Mehrheitsentscheidungen im Rat –
derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

7.       Die EU-Grundrechtecharta – derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

8.       Die Außenvertretung der EU – derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

9.  Die sonstigen Organe und Institutionen der EU – Änderungen nach VVEU und Reformvertrag

10.   Die Stärkung der nationalen Parlamente in der künftigen EU-Rechtsetzung

 

In diesem Seminar werden voraussichtlich zehn Seminarplätze angeboten. Das Seminar (2 SWS) findet als Blockveranstaltung im letzten Drittel der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2007/2008 statt. Zeitpunkt und Ort der Seminarveranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Für den Fall, dass nicht für alle Interessenten ein Seminarplatz vorhanden ist, erfolgt die Auswahl der Seminarteilnehmer nach folgenden Kriterien:

·         Leistung

Maßgeblich für 5 Seminarplätze ist die Durchschnittsnote der Zwischenprüfungsklausuren oder bei noch nicht erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung die Durchschnittsnote der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung.

·         Studienfortschritt

3 Seminarplätze werden absteigend nach der Anzahl der absolvierten Semester vergeben. Sollten nach dieser Auswahl mehrere Bewerber gleichrangig sein, werden auch hier Leistungskriterien herangezogen.

·         2 Seminarplätze sind für Teilnehmer des Aufbaustudiums im Europäischen Recht vorgesehen und werden unter diesen Teilnehmern nach dem bisherigen Studienfortschritt verteilt, bei gleichem Studienfortschritt verlost.

Keine Rolle spielt der Zeitpunkt der Anmeldung zum Seminar. Die Anmeldung muss jedoch grundsätzlich persönlich erfolgen. Die Anmeldung zu diesem Seminar findet statt am

 

Donnerstag, dem 05.07.2007, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr

am Lehrstuhl in Raum 216.

Alle Seminarbewerber haben bei der Anmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung für das
WS 2007/08 sowie das Zwischenprüfungszeugnis oder, wenn die Zwischenprüfung noch nicht mit Erfolg abgelegt wurde, die Leistungsnachweise der Zulassungsklausuren für die Zwischenprüfung im Original sowie in Kopie zum Verbleib vorzulegen. Studenten des Aufbaustudiengangs haben alternativ ihren Studentenausweis vorzulegen. Fernerhin ist eine Versicherung abzugeben, dass keine Anmeldung zu einem anderen Seminar erfolgt ist. Die Zulassungsentscheidung und alle weiteren Informationen werden den Seminarbewerbern so bald wie möglich per Mail zugeleitet.                         

gez. Prof. Dr. Eckhard Pache

 

 

 

 

 

Studienarbeitsseminar im Schwerpunktbereich 7
(Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht)

 

 

Im Wintersemester 2007/2008 veranstalte ich ein Seminar, im Rahmen dessen ich insgesamt 10 Studienarbeiten im Schwerpunktbereich 7 (Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht) anbiete. Das Seminar steht unter dem inhaltlich übergreifenden Thema

 

Europarechtliche Vorgaben für den Verkehrslärmschutz bei Eisenbahnen

 

Innerhalb dieses thematischen Rahmens werden die folgenden zehn Einzelthemen ausgegeben, die einzelne Problemfelder der übergreifenden Problematik zum Gegenstand haben und die jeweils eigenständig wissenschaftlich zu bearbeiten sind:

 

 I.        Die Kompetenzen der EU zur Regulierung des Eisenbahnrechts und der Lärmbekämpfung

II.      Die bestehenden europäischen Rechtsvorschriften im Eisenbahnrecht und zum Lärmschutz

III.      Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und ihre Bedeutung für den Schienenverkehr

IV.    Direkte staatliche Förderung einer lärmemissionsmindernden Umrüstung von Güterwagen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 87 I EGV?

  V.      Direkte staatliche Förderung einer lärmemissionsmindernden Umrüstung von Güterwagen – Zulässigkeit und Grenzen nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen

VI.      Direkte staatliche Förderung einer lärmemissionsmindernden Umrüstung von Güterwagen – Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Sinne des Art. 87 III lit. b) EGV?

VII.  Ordnungsrechtliche Vorgaben für eine lärmemissionsmindernde Umrüstung von Güterwagen – Emissionsgrenzwerte für den Betrieb vorhandener Güterwagen

VIII. Ordnungsrechtliche Vorgaben für eine lärmemissionsmindernde Umrüstung von Güterwagen – Betriebsbeschränkungen für „laute“ Güterwagen auf sensiblen Strecken oder zu bestimmten Zeiten

IX.     Ordnungsrechtliche Vorgaben für eine lärmemissionsmindernde Umrüstung von Güterwagen – Lärmkontingentierungen für sensible Strecken

X.      Ordnungsrechtliche Vorgaben für eine lärmemissionsmindernde Umrüstung von Güterwagen – Lärm-Emissionshandel für Güterwagen/Eisenbahnfahrzeuge

 

A. Anmeldung und Vergabe der Plätze

I. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls. Sie findet statt am

 

Dienstag, dem 03.07.2007, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr
sowie am Mittwoch, dem 04.07.2007, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr

in Raum 216 (Alte Universität).

 

 

II. Vorzulegende notwendige Unterlagen bei der Anmeldung:

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen und in Kopie abzugeben:

1.       Studentenausweis für das WS 2007/08

2.       Seminarscheine über Grundlagenseminare und über sonstige Seminare im Schwerpunktbereich Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht

3.       Zwischenprüfungszeugnis

4.       sofern auf dem Zwischenprüfungszeugnis keine Punktewerte stehen:
Scheine (mit Punktewerten) der Juristischen Zwischenprüfungsklausuren

 

Im Original abzugeben sind weiter:

5.       Versicherung, dass keine Anmeldung zu einer anderen Studienarbeit erfolgt ist

6.       Immatrikulationsbescheinigung für das WS 2007/08

7.       an das Prüfungsamt für die Juristische Universitätsprüfung gerichteter formloser Antrag auf Zulassung zur Studienarbeit i.S.d. § 51 StPrO 2003.

 

III. Verfahren bei Nachfrageüberhang

Soweit sich an den beiden Anmeldungstagen mehr Interessenten melden, als Studienarbeiten angeboten werden, erfolgt die Vergabe der 10 Seminarplätze grundsätzlich nach folgenden Kriterien:

 

7 Plätze werden primär nach einem Leistungswert, die übrigen 3 Plätze primär nach der Zahl der abgeleisteten Studiensemester vergeben.

 

Vergabe nach Leistung (7 Plätze):

Es wird ein Leistungswert gebildet. Leistungswert ist die Summe der Punktezahl eines Seminars im Schwerpunktbereich Europäisches Öffentliches Recht und Völkerrecht und des Punktedurchschnitts aus der Juristischen Zwischenprüfung. Soweit kein Seminar im Schwerpunktbereich abgelegt wurde, zählt allein der Durchschnittswert der Juristischen Zwischenprüfung. Der höhere Leistungswert hat gegenüber dem niedrigeren Vorrang.

 

Vergabe nach Studiendauer (3 Plätze):

Es zählen allein die Studiensemester im Fach Rechtswissenschaft. Urlaubssemester werden nicht angerechnet. Höhere Semester haben den Vorrang.

 

Bei gleichem Leistungswert wird sekundär auf die Studiendauer, bei gleicher Studiendauer wird sekundär auf den Leistungswert abgestellt.

 

Keine Rolle spielt der konkrete Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Unterlagen an den Anmeldetagen.

 

IV. Mitteilung über die Platzvergabe

Interessenten, für die ein Seminarplatz zur Verfügung steht und die eine Studienarbeit anfertigen können, werden darüber möglichst kurzfristig nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail informiert. Gleichzeitig werden in dieser E-Mail Termin und Ort einer Vorbesprechung festgelegt; die Teilnahme an dieser Vorbesprechung ist für die Möglichkeit zur Anfertigung einer Studienarbeit obligatorisch.

 

B. Durchführung der Seminarveranstaltung:

Das Seminar wird verblockt an zwei Tagen voraussichtlich gegen Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2007/2008 durchgeführt.

 

 

gez. Prof. Dr. Eckhard Pache

 

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