Gegenstand des Grundkurses Öffentliches Recht I ist das Staatsorganisationsrecht. Im Rahmen der Vorlesung werden zum einen die Grundentscheidungen der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland – Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat – unter Berücksichtigung sowohl historischer als auch europarechtlicher Aspekte behandelt. Zum anderen werden die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht) und ihre wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten näher beleuchtet. Die Vorlesung befasst sich auch mit der politischen Bedeutung des Staatsrechts für die Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Neben der thematischen Vermittlung der Materie werden Übungsfälle gestellt und bearbeitet.
Degenhart, Staatsrecht I, 27. Aufl. 2011; Ipsen, Staatsrecht I, 23. Aufl. 2011; Sodan (Hrsg.), Grundgesetz, Kompakt-Kommentar, 2. Aufl. 2011.
Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter „Lehrmaterialien“ bereitgestellt.
Die Vorlesung hat das wirtschaftsrelevante Völkerrecht zum Gegenstand und ergänzt die übrigen völkerrechtlichen Lehrangebote. Behandelt werden die historischen, ökonomischen und völkerrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsvölkerrechts, das Recht des internationalen Handels (WTO-Recht), auf dem ein Schwerpunkt liegt, das internationale Investitionsschutzrecht, regionale Wirtschaftsorganisationen und das Recht der internationalen Entwicklung. Ferner wird ein Überblick über das internationale Währungs- und Finanzrecht gegeben. Das EU-Recht wird vergleichend in Bezug genommen.
Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 9. Aufl. 2011; Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht, 2. Aufl. 2009; Tietje (Hrsg.), Internationales Wirtschaftsrecht, 2009.
Weitere Literaturempfehlungen folgen in der ersten Vorlesungsstunde. Inhalts- und Literaturübersicht sowie Folien zur Vorlesung werden unter „Lehrmaterialien“ bereitgestellt.
Im Sommersemester 2012 biete ich ein studienbegleitendes Seminar im Völkerrecht zu dem Generalthema „Die Religionsfreiheit im Spiegel der EMRK“ an.
Die Veranstaltung, in der die Seminararbeiten mündlich präsentiert werden, findet verblockt am 27./28. April 2012 im HS III (Seminarraum), Alte Universität, statt. Der genaue Zeitablauf wird den Seminarteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. Erwartet wird ein Referat von 20 Minuten; der Zeitrahmen ist streng zu beachten. Bitte stellen Sie den anderen Teilnehmern eine Gliederung und ggf. ein Thesenpapier zu Ihrem Referat als „Tischvorlage“ zur Verfügung. Der Einsatz von Folien, Powerpoint-Präsentationen etc. ist erlaubt, aber nicht erforderlich. Im Anschluss an das Referat ist eine ca. 30-minütige Diskussion vorgesehen.
Vorbesprechung und Themenvergabe haben bereits stattgefunden. Es sind keine Plätze mehr zu vergeben.
Im Sommersemester 2012 biete ich im S 7 folgende Klausuren nach der StPrO 2008 an:
Die verbindliche Anmeldung zu den Klausuren hat bereits stattgefunden. Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Im Sommersemester 2012 biete ich ein Doktorandenseminar gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 der Promotionsordnung (2009) an. Erwartet wird eine Seminararbeit, die einen Teilbereich aus dem Dissertationsthema analytisch und allgemeinverständlich aufbereitet. Die Arbeit ist spätestens am Montag, dem 2. Juli 2012, am Lehrstuhl (Sekretariat) abzugeben. Die mündliche Präsentation der Seminararbeiten findet voraussichtlich am 11. Juli 2012 im Seminarraum 407 (Paradeplatz) statt.