Illegale Autorennen – neuer § 315d StGB
22.06.2017Am 21.6.2017 fand eine Expertenanhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages zur Frage statt, ob die Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen künftig eine Straftat darstellen solle. Ferner diskutiert wurden Fälle des extremen Alleinrasens. Das Ausrichten und Durchführen von sowie die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen soll mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sanktioniert werden (zum Entwurf). Bei Verursachung schwerer Personenschäden soll Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden können. Prof. Dr. Frank Schuster nahm an der Anhörung teil und sprach sich in seiner Stellungnahme neben anderen Experten grundsätzlich für einen neuen § 315d StGB aus (siehe auch Preuß NZV 2017, 105). Hinsichtlich des Alleinrasens (vor allem von Bedeutung wenn ein Rennen nicht nachweisbar ist) konnten die Sachverständigen nur bedingt Einigkeit erzielen. Mehr dazu… Der Bundestag wird am 29.6. beraten.