Schwerpunktbereich 10
Staat und Verwaltung
ehemals Schwerpunktbereich 12: Staat und Verwaltung
Dozenten
- Prof. Dr. Brinktrine
- Prof. Dr. Peuker
- Prof. Dr. Schwarz
- Prof. Dr. Suerbaum (Sprecher)
Inhalt des Schwerpunktbereichs 10 nach §§ 6 f. StPrO i.d.F.v. 17.12.2025 (PO 2026) i.V.m. Studienplan
- Besonderes Verwaltungsrecht vertieft (2 SWS)Staatsrecht vertieft (2 SWS)
- Datenschutzrecht (2 SWS)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
- Staatsrecht vertieft (2 SWS)
- Umweltrecht (2 SWS)
- Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht vertieft (2 SWS)
- Studienbegleitendes Seminar (2 SWS)
- Verfassungsprozessrecht (1 SWS) (nicht obligatorisch)
Angebotene Lehrveranstaltungen
SoSe 2026
- Datenschutzrecht, Do 10:00 bis 12:00 Uhr, HS 126 (Prof. Dr. Peuker)
- Staatsrecht vertieft, Do 12:00 bis 14:00 Uhr, Seminarraum-Peking 02.002 (Prof. Dr. Schwarz)
- Umweltrecht, Di 16:00 bis 18:00 Uhr, HS IV (Dr. Weinrich)
-
Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht vertieft, Mi 12:00 bis 14:00 Uhr, HS II (Prof. Dr. Suerbaum)
WiSe 2026/2027 (geplant)
- Besonderes Verwaltungsrecht vertieft (Prof. Dr. Brinktrine)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Suerbaum)
Kurzvorstellung der einzlenen Lehrveranstaltungen
Datenschutzrecht
Die Vorlesung gibt in einem ersten Grundlagenabschnitt einen Überblick über Begriff und Gegenstand, Zwecke und Geschichte sowie die Rechtsquellen des Datenschutzrechts. Im zweiten Vorlesungsabschnitt wird der Datenschutz als Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem dargestellt. Der dritte und umfangreichste Vorlesungsabschnitt nimmt dann einzelne Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in den Blick. Hierzu zählen der Anwendungsbereich der Verordnung, die Grundsätze der Datenverarbeitung, die Betroffenenrechte, die Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die Datenschutzaufsicht sowie die Datenübermittlung an Drittststaaten. Dabei werden stets auch die Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet und die Anwendung des erworbenen Wissens in der Fallbearbeitung erprobt.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das „Öffentliche Wirtschaftsrecht“ befasst sich mit der ordnenden, gestaltenden und leistenden Einwirkung des Staates auf das Wirtschaftsleben. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden seine grundlegenden Strukturen und ihre historischen Entwicklungen. Anschließend findet eine Auseinandersetzung mit den relevanten verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen statt. Dabei wird aus dem Studienverlauf bereits bekanntes Wissen wiederholt und an den relevanten Stellen vertieft. Innerhalb dieser erarbeiteten rechtlichen Leitplanken wird nach einem Überblick über verschiedene Einwirkungsmöglichkeiten des Staates auf die wirtschaftliche Tätigkeit in einem Schwerpunkt der Veranstaltung das Gewerberecht als klassisches Ordnungsrecht fokussiert – vom Allgemeinen Gewerberecht als Grundlage hin zu speziellen Bereichen wie dem Gaststätten- und Handwerksrecht. Im nächsten Abschnitt werden weitere Formen staatlicher Einflussnahme auf den Markt beleuchtet. Hierbei wird zunächst die Situation der Wirtschaftsförderung durch den Staat betrachtet, wozu eine Auseinandersetzung mit dem nationalen Subventions- und dem unionalen Beihilfenrecht stattfindet. Dabei wird neben dem materiellen Recht auch das Verfahrensrecht in den Blick genommen. Anschließend wird der Themenkomplex einer Marktteilnahme des Staates durch öffentliche Unternehmen behandelt. Hierbei zeigen sich zahlreiche Verbindungen zu anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Gesellschafts-, Kommunal- oder Wettbewerbsrecht. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Betrachtung der Grundzüge des Vergaberechts sowie der Bereiche Privatisierung und Regulierung, die für das Verständnis moderner Wirtschaftsordnung unerlässlich sind. Die Veranstaltung verbindet systematische Wissensvermittlung mit anschaulichen Beispielsfällen und aktuellen Bezügen. Dabei beschränkt sie sich nicht auf die Darstellung des nationalen Rechts, sondern nimmt an geeigneten Stellen das Unionsrecht mit in den Blick. Durch das Herausstellen von Bezügen zu anderen Bereichen des (öffentlichen) Rechts lassen sich wertvolle Synergieeffekte erzielen. Diese ermöglichen es nicht nur, ein vertieftes Verständnis des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu entwickeln, sondern eröffnen zugleich neue Perspektiven auf bereits bekannte Rechtsgebiete, beispielsweise das Verwaltungsprozessrecht. Diese können dadurch – mit einem über die Veranstaltung hinausgehenden Gewinn – besser durchdrungen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Rechtsmaterien anschaulich nachvollzogen werden.
Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht vertieft
Die Schwerpunktbereichsvorlesung Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht (vertieft) möchte eine eingehende Behandlung ausgewählter Probleme dieser Rechtsgebiete ermöglichen. Dabei sollen bereits vorhandene Kenntnisse zu bekannten Problemfeldern intensiviert und der Blick auf übergreifende Zusammenhänge gestärkt werden. In concreto beleuchtet die Veranstaltung in Bezug auf das Verwaltungsverfahrensrecht zunächst das klassische Spannungsfeld von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit anhand des Wiederaufgreifens des Verfahrens und der Verböserung im Widerspruchsverfahren. Anschließend wird das Ineinandergreifen von Verfahrens- und Prozessrecht im Falle informellen Verwaltungshandelns und exekutiver Gestaltungsspielräume adressiert. Es schließt sich eine detailgenaue Betrachtung verwaltungsgerichtlicher Klagearten einschließlich der Formen einstweiligen Rechtsschutzes an. Besondere Beachtung erlangt schließlich auch das im Studium zumeist vernachlässigte Rechtsmittelrecht. Dabei werden stets die europarechtlichen Impulse auf das Verfahrens- und Prozessrecht erörtert. Methodisch verbindet die Veranstaltung die Vermittlung von abstraktem Wissen mit dessen Anwendung in der Fallbearbeitung.
