Würzburg 1970
Beim dritten Seminar tauschten sich die Teilnehmer zum Thema „Die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garant der Menschenrechte“ aus.
Beim dritten Seminar tauschten sich die Teilnehmer zum Thema „Die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garant der Menschenrechte“ aus.