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  • Alte Universität mit Neubaukirche. Foto Robert Emmerich
August 2008

Vortrag von Frau Andrea Laube (Richterin am BGH)

Gastvortrag von Frau Andrea Laube (Richterin am BGH) im Rahmen der Vorlesung Sachenrecht

Am Freitag, den 07. November 2025, war Frau Andrea Laube, Richterin am V. Zivilsenat des BGH, zu Gast an der Juristischen Fakultät. Im Rahmen der Vorlesung Sachenrecht (Grundkurs BGB III) von Herrn Prof. Dr. Gräf stellte sie das wegweisende Urteil des BGH vom 14. März 2025 (V ZR 153/23) zum „Rangsdorfer Hausdrama“ vor. Auch Studierende aus höheren Semestern kamen zu diesem Gastvortrag in das Audimax.

Der Rechtstreit war von einem breiten Medienecho begleitet – wohl geschuldet durch den ungewöhnlichen Sachverhalt: Gerungen wurde um ein Grundstück in der brandenburgischen Stadt Rangsdorf. Um dieses stritten der tatsächliche Eigentümer, ein US-amerikanischer Manager mit Wohnsitz in der Schweiz, und eine junge dreiköpfige Familie, die auf dem Grundstück im Vertrauen auf den Eigentumserwerb für eine halbe Million Euro ein Einfamilienhaus erbauen ließ. Für den juristischen Nachwuchs von Interesse war die Entscheidung aber vor allem wegen ihrer dogmatischen Bedeutung: Der BGH befasst sich nämlich mit zentralen Fragen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (EBV) und verabschiedet sich von seiner jahrzehntelangen – in der Literatur vielfach kritisierten – Rechtsprechung zum sog. engen Verwendungsbegriff.

Als unmittelbar an der Entscheidung beteiligte Richterin konnte Frau Laube aus erster Hand über das Zustandekommen und die Hintergründe der Entscheidung berichten. Frau Laubes Vortrag bereicherte die Vorlesung somit nicht nur um höchstaktuelle Rechtsprechung, sondern füllte auch das vorab in der in der Vorlesung besprochene Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Leben. Über die inhaltlichen Aspekte hinaus konnte Frau Laube den Studierenden auch Fragen zu ihrer Arbeit als Richterin am BGH beantworten.

Wir bedanken uns herzlich für die finanzielle Unterstützung durch den Juristen ALUMNI Würzburg e.V.

Text: Pia Bader