Auf dem 9. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag in Augsburg analysierte Prof. Dr. Markus Ludwigs die nationale Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie und der NIS-2-Richtlinie durch das KRITIS-Dachgesetz sowie die Neufassung des BSIG. Dabei beleuchtete er insbesondere die Kohärenzprobleme durch unterschiedliche Regelungen sowie föderale Kompetenzgrenzen und schlug de lege ferenda ein einheitliches KRITIS-Gesetzbuch vor. Die leicht überarbeiteten Überlegungen sind inzwischen in der NVwZ erschienen und werden durch einen kommenden Tagungsband ergänzt.
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