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Zentrum für soziale Implikationen künstlicher Intelligenz (SOCAI)

Unterprojekt 3: Automatisierung juristischer Argumentation

In der öffentlichen Diskussion über das Potential des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Gesellschaft wird oft auch der Beruf des Juristen als automatisierbar beschrieben. Die Leistung des Juristen besteht in der Regel in der Beherrschung einer besonderen Art von Sprache - der Rechtssprache. Damit Juristen effektiv durch Algorithmen ersetzt werden könnten, müssten diese in der Lage sein, die Besonderheiten dieser Sprache zu erfassen. Dieses Teilprojekt widmet sich aus rechtstheoretischer Perspektive der Fragen die mit der Automatisierung juristischer Argumentationen verknüpft sind.

Entscheidend ist dabei, dass die Rechtssprache besondere Bedeutungszusammenhänge, eine veränderte Syntax und Regel-Ausnahme Verhältnisse enthält, die aus einer reinen Betrachtung des Wortlauts nicht erkennbar sind. Klassische regelbasierte Programmabfolgen sind damit nicht in der Lage diese komplexe Struktur zu erfassen. Fortschritte im Bereich des maschinellen Lernens, insbesondere durch künstliche neuronale Netze (KNN) lassen es jedoch denkbar erscheinen, dass die Fortschritte von Maschinen auch im Erkennen von Bedeutungszusammenhängen sich auf die Beherrschung der Rechtssprache auswirken können.

An der Beherrschung der Rechtssprache durch Maschinen wird insbesondere im Bereich des Legal Tech intensiv gearbeitet. Das Unterprojekt „Automatisierung juristischer Argumentation“ widmet sich sowohl technischen Möglichkeiten der Umsetzung solcher Automatisierung als auch technischen Schwierigkeiten, die mit ihr verbunden sind. Dabei wird nicht nur die Perspektive von Informationswissenschaft und Recht verknüpft, sondern auch solche sozialen Konsequenzen in den Blick genommen, die mit einer Automatisierung zusammenhängen würden. Welche juristischen Entscheidungen sind in der Praxis automatisierbar, nimmt man etwa die Legitimations- und Akzeptanzfunktion der Rechtsdurchsetzung durch Gerichte in den Blick? Welche Rechtsräume müssen von vornherein der Automatisierung entzogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Perpetuierung von gesellschaftlichen Vorurteilen und Diskriminierung.