Intern
    Soziale Medien und Strafrecht

    Projekt

    Projektbeschreibung

    Das Projekt befasst sich mit strafbaren Verhaltensweisen in sozialen Medien, wobei der Fokus auf den Äußerungsdelikten liegt. Die übergeordnete Forschungsfrage lautet: Lässt sich den Gefahren, die von strafrechtlich relevanten, in sozialen Medien getätigten Äußerungen für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft ausgehen, mit den derzeitigen Mitteln des Straf- und Strafprozessrechts sowie den Mechanismen der internationalen Rechtshilfe in angemessener Art und Weise begegnen oder gibt es Reformbedarf? Dazu werden zunächst die technischen und verfassungsmäßigen Hintergründe sozialer Medien herausgearbeitet, soweit sie für die Beurteilung der das materielle Strafrecht sowie das Verfahrensrecht betreffenden Fragen erforderlich sind. In materiell-strafrechtlicher Hinsicht konzentriert sich die Untersuchung (1.) auf die Äußerungsdelikte. Dabei werden insbesondere digitaler Hass und Fake News untersucht. Dabei geht es zunächst darum, die einschlägigen Tatbestände de lege lata insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Reformen des StGB zu untersuchen. Ferner werden gemeinsame Fragestellungen herausgearbeitet, etwa hinsichtlich Täterschaft und Teilnahme, Tun und Unterlassen sowie Tatbeendigung und Verjährung. Ein besonderes Problem stellen Social Bots dar. Materielles Strafrecht muss auch durchsetzbar sein. Ein weiterer Schwerpunkt liegt deshalb (2.) auf dem Verfahrensrecht und grenzüberschreitenden Ermittlungen. Teil des Projekts sind zudem leitfadenbasierte, teilstrukturierte Experteninterviews (mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten) u.a. zur Frage, welche prozessualen Möglichkeiten (Ermittlungsmethoden) sowie normativen und praktischen Hindernisse bei der Verfolgung eine Rolle spielen und welche Tatbestandsmerkmale regelmäßig besondere Probleme bereiten. Ferner wird die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland weitere Erkenntnisse bringen. Ein Teilprojekt behandelt das materielle Recht, ein Teilprojekt schwerpunktmäßig Verfahrens- und Rechtshilferecht. Rechtsvergleich und Perspektiven de lege ferenda spielen in beiden Teilprojekten eine Rolle.