Intern
MA-Netze-DiReKT

Info-Brief zu Art 15 DSGVO

25.03.2020

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt einen weitreichenden Schritt in der Entwicklung des Datenschutzes sowohl auf europäischer, als auch auf internationaler und nationaler Ebene dar. Der hierin verankerte weitreichende Datenschutz kann jedoch in einzelnen Fällen für Unternehmen und Wirtschaft eine Herausforderung darstellen. Das komplexe Regelwerk führt dabei insbesondere aufgrund der weiten sprachlichen Fassung der einzelnen Normen in der Praxis zu Streitigkeiten über die Reichweite des mit diesen Normen bezweckten Datenschutzes. In diesem Beitrag befasst sich Herr Prof. Dr. Schwarz mit der Frage, in wiefern dem Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO Grenzen gesetzt werden.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

Zurück