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Info-Brief zur EU-Neuregelung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

22.10.2020

Zum 11. Juni 2019 ist die Digitale-Inhalte-Richtlinie (DID-RL) in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie für Verbraucherverträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen soll zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes innerhalb der EU beitragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten. Insbesondere soll sie es KMU erleichtern, ihre Leistungen auch außerhalb von Deutschland anzubieten. Aufgrund der enthaltenen neuen Begrifflichkeiten, ist im Recht der digitalen Inhalte und Dienstleistungen jedoch leider auch mit Rechtsunsicherheit zu rechnen, die erst durch Entscheidungen des EuGH gelöst werden können. Gleichzeitig gibt es auch viele Parallelen zum deutschen Gewährleistungsrecht im Kauf- oder Werkvertragsrecht. Im vorliegenden ESF-Info-Brief sollen die wesentlichen Inhalte und Änderungen durch die DID-RL dargestellt werden.

Den Info-Brief finden Sie hier.

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