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Info-Brief zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten im Internet auf Grundlage des § 40 Abs. 1a S. 1 LFBG

02.09.2020

Der Info-Brief vom 25.08.2020 befasst sich mit der Norm des § 40 Abs. 1a S. 1 LFBG. Diese erlegt den Behörden die Pflicht auf, über Verstöße eines Unternehmens gegen die Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches unter Nennung dieses Unternehmens zu informieren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Norm wegen ihrer Prangerwirkung mit Beschluss vom 21.03.2018 bereits für teilweise verfassungswidrig erklärt. Trotz einer Nachbesserung durch den zuständigen Gesetzgeber bleibt die Norm Gegenstand verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten hinsichtlich der Pflicht zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten. Diesen Fragen widmen sich Herr Prof. Dr. Suerbaum und Herr Wiss. Mit. David Retzmann.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

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