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Infobrief zum Portalverbund und Onlinezugangsgesetz aus Unternehmenssicht

02.09.2020

Das Bedürfnis nach einem flächendeckenden und übergreifenden Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen ist - insbesondere angesichts der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise - unabweisbar. Nachdem das Angebot an Verwaltungsleistungen nach Umfang, Zugänglich- und Übersichtlichkeit erhebliches Verbesserungspotential aufwies, einigten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs bereits im Oktober 2016 darauf, Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in einem zentralen Bürgerportal erreichbar zu machen, um ein großflächiges Angebot an digitalen Verwaltungsleistungen sicherzustellen, zu dem sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen einen einfachen Zugang haben sollen. Mit den in der Folge geschaffenen rechtlichen Grundlagen (Art. 91c Abs. 5 GG und OZG) sowie Entwicklungsstand bzw. Vision des Portalverbunds befasst sich der Info-Brief von Herrn Prof. Dr. Joachim Suerbaum und Herrn Wiss. Mit. Maximilian Köstler unter besonderer Berücksichtigung der neueren Entwicklung hinsichtlich des einheitlichen Nutzerkontos für Unternehmen.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

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