Aktuelles

Stellenausschreibung

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und des Datenschutzes ist zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) zu besetzen.
Nähere Infos finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.


Neuerscheinung:

Peuker, Einführung einer einheitlichen Bürger-Identifikationsnummer, ZRP 2024, 83

Die einheitliche Bürger-Identifikationsnummer gilt seit jeher als das Schreckgespenst des deutschen Datenschutzrechts. Mit der Angst vor Gespenstern ist jedoch kein Staat zu machen – weder in Kinderzimmern noch in Parlamenten. In diesem Beitrag legt Professor Peuker dar, dass die Bürger-ID im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung spezifische Funktionen erfüllt, die Anlass zu einer verfassungsrechtlichen Neubewertung geben.

Neuerscheinung:

Peuker, Unionsrechtliche Regelungskompetenzen im Bereich der nationalen Sicherheit. Zur Auslegung von Art. 4 Abs. 2 S. 3 EUV unter kritischer Würdigung der EuGH-Rechtsprechung, EuR 2023, 535

Art. 4 Abs. 2 S. 3 EUV betont die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten für die nationale Sicherheit.
Als mitgliedstaatlicher Kompetenzvorbehalt stellt die durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Vorschrift einen „Fremdkörper“ im Primärrecht dar. Sie hat in der Rechtsprechung des EuGH nicht die Resonanz gefunden, die mit ihr beabsichtigt war, und ist auch in der Literatur erstaunlich blass geblieben. In kritischer Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung analysiert der Beitrag von Professor Peuker das Konzept der nationalen Sicherheit sowie die Funktionen von Art. 4 Abs. 2 S. 3 EUV in Abgrenzung zum Begriff der öffentlichen Sicherheit, geht auf die Akteure der Gewährleistung nationaler Sicherheit ein und erörtert Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Berufung der Mitgliedstaaten auf die nationale Sicherheit.

Neuerscheinung:

Peuker, Datenschutz als Annexkompetenz. Zu Kompetenzgrenzen der europäischen KI-Regulierung im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch die Mitgliedstaaten, ZfDR 2023, 384

Der von der Kommission vorgelegte Entwurf für eine KI-Verordnung verbietet die Verwendung KI-gestützter biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Als Kompetenzgrundlage für dieses Verbot benennt die Kommission ausdrücklich Art. 16 AEUV. Der einschlägige Art. 16 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 Var. 2 AEUV ist jedoch als Annexkompetenz ausgestaltet, wie der Beitrag von Professor Peuker näher ausführt: Der Unionsgesetzgeber kann Regelungen über Datenverarbeitungen im Rahmen von Tätigkeiten der Mitgliedstaaten nur dann erlassen, wenn diese Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Daran fehlt es bei rein innerstaatlichen Sachverhalten der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch Sicherheitsbehörden. Zudem verstößt das geplante Verbot gegen das unionsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.

Neuerscheinung als Open Access:

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Deutsch-polnische Perspektiven
Herausgegeben von Natalia Kohtamäki und Enrico Peuker

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steht für einen grundlegenden Wandel von Verwaltung und Verwaltungskultur. Der von Professor Peuker und seiner Kollegin Professor Natalia Kohtamäki (Kardinal-Stefan-Wyszyński-Universität in Warschau) herausgegebene Sammelband vergleicht die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland und Polen aus einer rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Perspektive. Er nimmt historische, rechtliche sowie technische Grundlagen ebenso in den Blick wie einzelne Verwaltungssektoren. Der Sammelband wurde vorbereitet und gedruckt mit Unterstützung des Nationalen Wissenschaftszentrums, Polen (Narodowe Centrum Nauki); Entscheidungsnummer: 2018/30/M/HS5/00296.

Der Band ist im Open Access hier abrufbar Open Access: CC BY-NC-ND 4.0.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 


Am 20. Oktober 2023 hat Professor Peuker auf der Tagung des Grimme-Forschungskollegs
an der Universität zu Köln zum Thema “Streit um digitale Souveränität” über “Digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild” vorgetragen.
Nähere Informationen zur Tagung finden Sie hier.­­­­­

Kommentierung von Art. 4 Nr. 24, 16, 17, 18, 19, 23, 56, 60, 61,  62 DS-GVO sowie § 35 und § 82 BDSG

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Datenschutz durch Plattformregulierung


Verfassungswandel durch Digitalisierung. Digitale Souveränität als verfassungs­rechtliches Leitbild