English Intern
LL.M. Digitalization & Law

FAQ

In welchem Format finden die Veranstaltungen des Studiengangs statt? Präsenz/hybrid/online?

Aktuell finden alle Veranstaltungen in Präsenz statt, teilweise können wir diese auch online anbieten.


Was sind die Vorlesungszeiten? Zu welchen Terminen finden die Veranstaltungen statt?

Es handelt sich hierbei um ein berufsbegleitendes Studium. Dies bedeutet, dass unter der Woche Vorlesungen in der Regel nach 18 Uhr und sonst teilweise verblockt auch an Samstagen angeboten werden.


Welche sprachlichen Voraussetzungen muss man erfüllen, um teilnehmen zu können?

Es bedarf eines Nachweises englischer Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Der Nachweis muss in geeigneter Weise erbracht werden, akzeptiert werden zum Beispiel: 

  1. Zertifikat eines Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 72 Punkten im Internet-based Test
  2. Zertifikat des International English Language Testing System (IELTS) mit mindestens 5,5 Punkten
  3. Zertifikat des Cambridge English: Advanced (CAE) mit mindestens 160 Punkten
  4. Zertifikat des Duolingo English Test mit mindestens 100 Punkten
  5. Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs

Was bedeutet die mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung?

Zeitlich: Es ist eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mind. einem Jahr notwendig. Soweit ein Nachweis über die qualifizierte berufspraktische Erfahrung im wenigstens erforderlichen Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht wird, ist dieser bis zum 15.07. gegenüber der Juristischen Fakultät zu erbringen; mit der Bewerbung ist in diesem Fall wenigstens eine Darstellung der berufspraktischen Tätigkeit vorzulegen.

Inhaltlich: Die berufspraktische Erfahrung ist dann qualifiziert, wenn sie die im Studium erlangten Qualifikationen voraussetzt und in der Regel nach Abschluss dieses Studiums erworben wurde. Die berufspraktische Erfahrung muss dem Studienziel förderlich sein.

Nachweis: Einzureichen sind Arbeitszeugnisse des Arbeitsgebers, Arbeitsverträge oder andere geeignete Dokumente, aus denen die notwendigen Angaben zum zeitlichen Umfang und zum Inhalt der Tätigkeiten hervorgehen bzw. ableitbar sind. Arbeitszeugnisse bzw. Bescheinigungen über die geleistete Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber ausgestellt. Arbeitsverträge liegen der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller selbst vor. Im Übrigen erfolgt die Ausstellung durch die jeweilige Einrichtung, an der die Antragstellerin oder der Antragsteller die Erfahrungen gesammelt hat.


Wann endet der Bewerbungszeitraum?

Der Bewerbungszeitraum für das kommende Wintersemester 2024/25 endet am 15.07.2024.


Gibt es eine Stipendienmöglichkeit?

Bisher gibt es leider keine Stipendienmöglichkeit. Allerdings sind wir gerade daran ein solches in Zukunft anbieten zu können und natürlich akzeptieren wir auch externe Stipendien.


Wo kann man sich bewerben?

Die Bewerbung ist online über das Uni-Portal WueStudy möglich.

Sie können sich bereits jetzt auf WueStudy registrieren. Über diesen Account können Sie sich dann während des Bewerbungszeitraums für den Studiengang bewerben.

Hier finden eine Anleitung zur Bewerbung über WueStudy.

In dieser Broschüre finden Sie alle wesentlichen Informationen auf einen Blick.


Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Zeugnis Allgemeine Hochschulreife (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Zeugnis erster Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Nachweis über mind. einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Sofern notwendig: Nachweis englischer Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)
  • Sofern notwendig und bereits erworben: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Original oder beglaubigte Kopie und - falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt - zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung) [kann bis zum Ende des 2. Semesters nachgeholt werden]  
  • Lückenloser Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung

Welche Anforderungen sind an Beglaubigung und Übersetzung zu stellen?

Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung über die Echtheit z.B. der Fotokopie eines Zeugnisses. Deswegen können nur Beglaubigungen akzeptiert werden, die von einer autorisierten Stelle in der korrekten Form vorgenommen wurden. Ausländische Bescheinigungen müssen von einer anerkannten Stelle übersetzt sein, wenn sie nicht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sind. Bei Masterstudiengängen werden nur Dokumente in deutscher und englischer Sprache akzeptiert.

Nähere Informationen


Muss ich von sämtlichen Bewerbungsunterlagen beglaubigte Kopien einreichen?

Nein, nur für die Bildungsnachweise sind beglaubigte Kopien notwendig. Wir benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife und Ihres Zeugnisses über den ersten Hochschulabschluss.

Die Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse und eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung können als Original an uns gesandt werden.


Erhalte ich meine Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurück?

Wir sind verpflichtet Ihre Bewerbungsunterlagen aufzubewahren und können daher auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Dokumente zurückschicken. Bitte senden Sie uns daher von Dokumenten, die Sie erneut benötigen, nur beglaubigte Kopien und keine Originale.


Wie lange dauert es, bis ich erfahre, ob ich zum Studiengang zugelassen werde oder nicht?

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erfahren Sie in der Regel nach 3 bis 4 Wochen, ob Sie zugelassen sind oder nicht.


Mein 3. Semester reicht nicht für meine Masterarbeit?

Der Regelstudienplan sieht vor, dass Sie im 3. Semester Ihre Masterarbeit erstellen und abgeben. Außerdem muss bis zum Ende des 3. Semesters Ihre Masterarbeit auch korrigiert und Ihr Abschlusskolloquium ablegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Korrektur einige Wochen dauern kann und es ggf. nicht in Ihrer Hand liegt, wann Sie Ihr Abschlusskolloquium ablegen können. Dies alles kann unter Umständen dazuführen, dass Sie bereits am Ende des 2. Semesters mit Ihrer Masterarbeit anfangen müssen, um rechtzeitig fertig zu werden. Da dieser Weg jedoch vielleicht nicht für alle Studierenden bewältigbar ist, bieten wir Ihnen folgende Alternative an:

Falls Sie Ihre Masterarbeit und Ihr Abschlusskolloquium nicht rechtzeitig während des 3. Semesters abschließen können, können Sie sich ohne weitere Studiengebühren für ein 4. Semester bei uns immatrikulieren. Lediglich der Semesterbeitrag der Universität Würzburg ist dann noch zu erbringen (ca. 160€).