Deutsch Intern
Teichmann

Beitrag zur Frauenquote erschienen

03/16/2015

Am 11.12.2014 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen und damit zumindest den zähen Streit der Regierungskoalition beendet. Der gemeinsam von Herrn Prof. Teichmann und Frau Carolin Rüb verfasste Beitrag (BB 2015, S. 259-267) behandelt nach einer kurzen rechtspolitischen Einordnung zunächst die von der zwingenden gesetzlichen Quote erfasste Gruppe der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Sodann wird das Modell der selbstgesetzten Zielgrößen behandelt, das auch für Gesellschaften gilt, die nur börsennotiert oder nur mitbestimmt sind. Näher betrachtet werden schließlich die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und die aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaften.

 

Am 06.03.2015 erfolgte sodann die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag. Hierzu ist ein zweiter Beitrag erschienen (BB 2015, S. 898-906), der die aktuelle Gesetzesfassung analysiert und insbesondere die nachträglich eingefügten Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kritisch beleuchtet.

 

 

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