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Teichmann

Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch und 28. Regime

04/23/2025

Am 4. April 2025 diskutierten die Autoren des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches, darunter Prof. Dr. Christoph Teichmann, auf einer Konferenz an der Universität Wien die Chancen des Kodifikationsprojekts mit Stakeholdern und politischen Akteuren.

Die Europäische Union leidet unter einem immer dichter werdenden Geflecht unzähliger EU-Normen, das selbst Experten kaum noch zu durchdringen vermögen. Es fehlen klare, einfach verständliche und leicht zugängliche Normen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts. Die Initiatoren eines „Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches“ bemängeln insbesondere den Stil der europäischen Gesetzgebung. Zusammenhängende Rechtsfragen sind auf zahlreiche Rechtsakte verteilt, systematische Oberbegriffe, die als Leitlinie dienen könnten, fehlen. Selbst Mitarbeiter der EU gestehen, dass sie nur mit Hilfe von Google herausfinden können, in welchem Rechtsakt die Regelung einer bestimmten Rechtsfrage zu finden ist.

Hier setzt das „Europäische Wirtschaftsgesetzbuch“ (EuWGB) an, das von einer internationalen Gruppe aus Wissenschaftlern und Praktikern erarbeitet wurde. Es fasst nicht nur die zentralen Prinzipien des europäischen Wirtschaftsrechts kompakt zusammen, sondern bietet darüber hinaus mehrere „28. Regime“ zusätzlich zu den Rechtsordnungen der 27 Mitgliedstaaten. Hochrangige Unionspolitiker wie Ursula von der Leyen, Mario Draghi und Enrico Letta betonen in jüngerer Zeit, wie wichtig solche Regime für einen funktionierenden und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts sind. Konkrete Regelungen wurden allerdings bislang von der Europäischen Kommission nicht vorgeschlagen. Das EuWGB schließt diese Lücke. Es enthält ausgearbeitete Vorschriften (hier zu den Entwürfen) u.a. für eine europäische GmbH, einen Europäischen Kreditvertrag, ein Europäisches Derivat und eine Europäische Hypothek. Der Teil des EuWGB, der sich mit dem Gesellschaftsrecht befasst, ist unter Mitwirkung von Prof. Teichmann zusammen mit einem Team aus internationalen Vertretern der Lehre und Praxis entstanden.

Im Rahmen einer Konferenz an der Universität Wien am 4. April 2025 diskutierten die Autoren dies Vorschriften und das EuWGB mit Stakeholdern und politischen Akteuren. Zur Konferenz geladen hatte die Universität Wien gemeinsam mit der Association Henri Capitant und dem European Law Institute. Dem Organisationsteam von Prof. Dr. Matthias Lehmann gebührt herzlicher Dank für die Einladung und für die erfolgreiche Ausrichtung der Konferenz.

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