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Schwerpunktbereich

SPB 7: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

SPB 7: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Der Schwerpunktbereich 7: “Gesellschaftsrecht und Steuerrecht” spricht alle Studierenden an, die auf dem Gebiet des Wirtschafts- bzw. Unternehmensrechts interessiert sind. Er betrachtet die Schnittmenge zwischen Recht und Wirtschaft und erläutert wesentliche rechtliche Grundlagen unternehmerischen Handelns.

Die praktische Bedeutung der beiden Rechtsgebiete ist mannigfaltig. Das Gesellschaftsrecht (insbesondere das Kapitalgesellschaftsrecht) bildet die organisatorischen Eckpfeiler des wirtschaftlichen Lebens. Die hohe praktische Bedeutung zeigt sich schon an den rund 1,3 Mio. GmbH, die in Deutschland existieren. Das Steuerrecht (insbesondere das Unternehmenssteuerrecht) spielt bei nahezu allen wirtschaftlichen Erwägungen eine entscheidende Rolle und treibt die Marktteilnehmer an, gestalterisch tätig zu werden. Daher sind Steuer- und Gesellschaftsrecht eng miteinander verwoben und für die Beratungspraxis gleichermaßen relevant.

Dieser Schwerpunktbereich hat zum Ziel, den Studierenden grundlegende Kenntnisse des Unternehmensrechts zu vermitteln und sie sowohl mit den wissenschaftlichen als auch den praktischen Facetten der relevanten Rechtsgebiete vertraut zu machen. Er bildet damit eine gute Grundlage für eine spätere Tätigkeit in allen wirtschafts- und unternehmensrechtlichen Bereichen, sei es in großen und mittelständischen Wirtschaftskanzleien, im Notardienst, der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, in Wirtschafts- und Finanzbehörden oder der freien Wirtschaft selbst. Überdies bereitet der steuerrechtliche Teil des Schwerpunktbereichs bereits umfänglich auf die (in Bayern) im zweiten Staatsexamen anstehende Prüfung im Steuerrecht vor.

Die Schwerpunktveranstaltungen werden im zweisemestrigen Turnus gelesen, sodass der Schwerpunkt innerhalb eines Jahres vollständig gehört werden kann. Ausnahmsweise kann sich ein Turnus von drei Semestern ergeben, wenn einer der beiden Dozenten ein Forschungssemester hat. Dies wird rechtzeitig angekündigt.

Der gesellschaftsrechtliche Teil widmet sich in drei Veranstaltungen dem “Kapitalgesellschaftsrecht”, dem “Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht” sowie dem “Umwandlungsrecht”. Ergänzt werden kann der gesellschaftsrechtliche Teil durch die Veranstaltung “Vertiefung und Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht” und die als Blockseminar stattfindende Veranstaltung “Rechtliche Grundlagen des Risikomanagements”.

Ein Seminar (inklusive Seminararbeit) wird regelmäßig in jedem Semester sowohl im Gesellschafts- als auch im Steuerrecht angeboten.

 

Bitte beachten Sie, dass Studierenden, welche die studienabschließende Klausur erst nach dem schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens ablegen, aufgrund der Korrekturzeiträume nicht garantiert werden kann, dass sie zum nächsten direkt anschließenden Termin mit dem Referendariat beginnen können.

 

Professoren des Schwerpunktbereichs:

  • Prof. Dr. Teichmann
  • Prof. Dr. Schenke

 

Externe Dozenten aus der Praxis:

  • Notar Dr. Graf Wolffskeel von Reichenberg
  • Prof. Dr. Michael Szczesny

 

Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs:

  • Abgabeordnung (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht I: Einkommenssteuerrecht I (2 SWS)
  • Unternehmenssteuerrecht II: Bilanzsteuerrecht I (2 SWS)
  • Kapitalgesellschaftsrecht (2 SWS)
  • Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (2 SWS
  • Deutsches und Europäisches Umwandlungsrecht (2 SWS)
  • Konservatorium zum Steuerrecht (2 SWS)
  • Seminar (2 SWS)

Eine inhaltliche Beschreibung der Veranstaltungen finden Sie weiter unten.

 

Begleitende und ergänzende Veranstaltungen:

  • Vertiefung und Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht (1 SWS)
  • Rechtliche Grundlagen des Risikomanagements (2 SWS)

Schwerpunktveranstaltungen Gesellschaftsrecht

Die Vorlesung behandelt das Recht der Kapitalgesellschaften in Deutschland. Zu diesen zählen vor allem die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einschließlich deren Rechtsformvariante der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Die meisten größeren Unternehmen sind als Kapitalgesellschaft organisiert, weshalb dem Rechtsgebiet eine hohe praktische Bedeutung zukommt. Kapitalgesellschaften zeichnen sich vor allem durch eine eigene Rechtspersönlichkeit und durch besondere Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften aus. Die Vorlesung befasst sich mit dem gesamten Lebenszyklus der Kapitalgesellschaften, von der Gründung, über die innere Organisation, Leitung und Vertretung bis hin zur Auflösung der Gesellschaften. Zudem werden unionsrechtliche Bezüge und das Konzernrecht behandelt. Als Teil des Gesellschaftsrechts befasst sich das Konzernrecht mit dem Verhältnis verschiedener Unternehmen, die zwar rechtlich selbstständig sind, aber durch Beteiligung, Vertrag oder Beherrschung und Abhängigkeit miteinander verbunden sind. Ebenso werden Bezüge zu anderen wirtschaftsrechtlichen Themen hergestellt, wie dem Bilanzrecht und der unternehmerischen Mitbestimmung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen WueCampus-Kursraum "Kapitalgesellschaftsrecht".

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter L-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de zur Verfügung.

Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des deutschen und europäischen Umwandlungsrechts. Unternehmensumwandlungen treten häufig im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen, Strukturmaßnahmen in Unternehmensgruppen, aufgrund des Wunsches nach steuerlicher Optimierung oder im Rahmen von Nachfolgegestaltungen auf. Eine dementsprechend hohe Praxisrelevanz kommt dem Umwandlungsrecht zu. Die wichtigsten Umwandlungsarten sind die Verschmelzung, die Spaltung und der Formwechsel. In der Vorlesung werden nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Umwandlungsarten behandelt, sondern auch die den Maßnahmen zugrundeliegenden Motive betrachtet, ebenso wie Schutzmaßnahmen zugunsten bestimmter Stakeholder-Gruppen ins Auge gefasst werden. Nachdem das deutsche Umwandlungsrecht nicht nur maßgeblich durch europäische Rechtsakte geprägt ist, sondern auch grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung gewinnen nimmt auch das europäische und internationale Umwandlungsrecht eine bedeutende Rolle in der Vorlesung ein. Hierbei werden neben völkervertraglichen Grundlagen besonders die Rechtsprechung des EuGH zur „Umwandlungsfreiheit“ im Binnenmarkt sowie das Unionssekundärrecht in den Fokus gerückt.

Die Vorlesung ist zudem Teil des Programms des Begleitstudiums im Europäischen Recht sowie des Aufbaustudiengangs Europäisches Recht und kann dort jeweils mit einem Umfang von 2 SWS angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Leistungsprüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen WueCampus-Kursraum "Deutsches und Europäisches Umwandlungsrecht".

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter L-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de zur Verfügung.

Das Unionsrecht prägt vielfältig zahlreiche Bereiche des deutschen Rechts, wie auch das Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Veranstaltung nimmt daher das Sekundärrecht – insbesondere die früheren gesellschaftsrechtlichen Richtlinien – und dessen Auswirkungen auf das deutsche Gesellschaftsrecht in den Blick. Ein wesentlicher Fokus liegt zugleich auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit der Art. 49 und 54 AEUV und der dadurch erfolgten Konturierung dieser Grundfreiheit. Abgerundet wird der Blick auf das Europäische Gesellschaftsrecht durch die Behandlung supranationaler Rechtsformen wie der Societas Europaea (SE) und aktueller Reformprojekte.

Ebenso wie das Gesellschaftsrecht ist das Kapitalmarktrecht wesentlich durch den Einfluss des Unionsrechts geprägt. Der kapitalmarktrechtliche Teil der Veranstaltung nimmt die supranationalen Vorgaben und deren Einfluss auf die rechtlichen Verfassung der Handelsplätze (Börsen, alternative Handelsplattformen, grauer Kapitalmarkt) und der hoheitlichen Aufsicht über diese in den Blick. Ebenso wird auf die Voraussetzungen der Zulassung von Emittenten zum organisierten Kapitalmarkt (Prospektpflicht und -haftung) eingegangen. Weitere Themen bilden das Insiderrecht, das Verbot der Marktmanipulation, die Beteiligungstransparenz und die Finanzberichtspflichten.

Die Vorlesung ist zudem Teil des Programms des Begleitstudiums im Europäischen Recht sowie des Aufbaustudiengangs Europäisches Recht und kann dort jeweils mit einem Umfang von 2 SWS angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Leistungsprüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuellen WueCampus-Kursraum "Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarkrecht".

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter L-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de zur Verfügung.

Das Gesellschaftsrecht als Objekt der Rechtsgestaltung ist stark mit der Rechtsberatung verknüpft. Regelmäßig ist eien Beratung angezeigt, bevor beispielsweise eine GmbH überhaupt gegründet wird. Spätestens, wenn sich Gesellschafter Gedanken über die Nachfolge im Unternehmen machen oder wenn steuerliche Aspekte eine Beratung erforderlich machen, sind Kenntnisse der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht und damit verbunden vertiefte Kenntnisse der Materie erforderlich. Die Veranstaltung soll hier anknüpfen und einerseits das (Kapital-)Gesellschaftsrecht vertiefen und insbesondere die Vertragsgestaltung ins Auge fasssen.

Die Veranstaltung umfasst 1 SWS.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter L-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de zur Verfügung.

Begeleitend zum Schwerpunktstudium wird regelmäßig ein Seminar zum Gesellschaftsrecht angeboten, in dessen Rahmen eine studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit (Seminararbeit) gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JAPO angefertigt werden kann. Die Seminare stehen jeweils unter wechselnden Oberthemen. Konkrete Seminararbeitsthemen werden Teilnehmendne per Losverfahren zugeteilt.

Das Seminar selbst findet dann nach Möglichkeit außerhalb Würzburgs statt, etwa bei größeren Unternehmen oder Kanzleien.

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter L-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de zur Verfügung.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit das Seminar im Steuerrecht zu besuchen. Nähere Informationene hierzu auf der Lehrstuhlseite Prof. Schenke.

Schwerpunktveranstaltungen Steuerrecht

Die Abgabenordnung beschäftigt sich mit dem "Verfahrensrecht" des Steuerrechts. Es stellt insofern spezielles Verwaltungsrecht dar.

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Nähere Informationen finden sie auf der Lehrstuhlseite Prof. Schenke.

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Nähere Informationen finden sie auf der Lehrstuhlseite Prof. Schenke.

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Nähere Informationen finden sie auf der Lehrstuhlseite Prof. Schenke.

Die Veranstaltung umfasst 2 SWS.

Nähere Informationen finden sie auf der Lehrstuhlseite Prof. Schenke.