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Info-Brief zur Zulässigkeit von Videoüberwachung in Geschäftsräumen mit Publikumsverkehr

01/30/2020

Inhaber von Geschäftsräumen stehen häufig vor der Notwendigkeit, sich gegen Kriminalität schützen zu müssen. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen, die über Publikumsverkehr verfügen, jedoch nicht oder jedenfalls nicht durchgehend die Möglichkeit haben, den Zugang über Empfangspersonal zu kontrollieren. In diesen Fällen werden oftmals Videoüberwachungssysteme eingesetzt. Eine Videoüberwachung muss sich allerdings auf den Prüfstein des Datenschutzrechts stellen lassen. Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NJW 2019, 2556) hat hier zwar noch nicht für abschließende Klarheit gesorgt, bietet aber doch zumindest eine Orientierungshilfe, inwieweit eine solche Überwachung zulässig ist. Der Newsletter von Herrn Prof. Dr. Schenke und Frau Wiss. Mit. Hannah von Wickede befasst sich mit den inhaltlichen Anforderungen die nach dem Urteil an die Videoüberwachung zu stellen sind.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

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