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Prof. Bohlander kommentiert den Versuch chinesischer Juristen zur Erstellung von Gesetzeskommentaren

02.12.2021

Ist das deutsche Modell eines Rechtskommentars für China geeignet? —Eine Kommentierung von Herrn Prof. Bohlander über Chinas Versuch, einen Kommentar zum Strafgesetzbuch zu verfassen.

Chinesische Juristen haben damit begonnen, Kommentare zum Strafgesetzbuch (und auch zum neuen Bürgerlichen Gesetzbuch) zu verfassen. Anlass dieser Entwicklung ist das hohe Maß an Dogmatik in Deutschland, die besonders durch die gelebte Praxis der Gesetzeskommentierung geprägt ist. Damit möchten die chinesischen Juristen das deutsche, hochdogmatische, Modell erlernen. Die Rechtssysteme Chinas und Deutschlands sind sich aufgrund der Orientierung anhand des römisch-germanischen Rechtskreises, des regen Austausches der Rechtswissenschaftler untereinander und des Interesses chinesischer Rechtswissenschaftler an den europäischen Rechtssystemen sehr ähnlich. Es gibt aber auch Unterschiede, die sich aus den unterschiedlichen politischen und kulturellen Hintergründen ergeben. Kann das Modell der Gesetzeskommentierung, das in Deutschland seinen Ursprung hat und dort weithin als nützlich angesehen wird, auch in China angewandt werden? Vielleicht lässt sich das Modell auch in anderen Ländern umsetzen? Herr Prof. Michael Bohlander, Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsvergleichung und Internationales Strafrecht an der Durham Law School, hat Chinas Versuch kommentiert. 

Volltext s.: Bohlander, Michael: Drafting a commentary on the Chinese Criminal Code – German reflections on a Chinese desideratum. In: Peking University Law Journal, 02.12.2021, abrufbar hier

Hier finden Sie weitere interessante und relevante Literatur zum deutschen und/oder chinesischen Strafrecht.