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Ringvorlesung "Fusionsenergie und ihre Rechtsfragen" im Sommersemester 2026
Die komplette Vorträge der Ringvorlesung Fusionsenergie und ihre Rechtsfragen findet Ihr auf YouTube.
In dem Einführungsvortrag führte Dr. Philipp Sauter uns in die Grundlagen der Fusion ein und erläuterte anschließend die Funktion, Arbeit und Ziele der „Nachwuchsforschungsgruppe für Rechtsfragen der Fusionsenergie“.
Bei der Fusion handelt es sich um die Verschmelzung zweier leichter Atomkerne zu einem schwereren Kern, wobei Energie frei wird. Dr. Sauter hob die Wichtigkeit der Regulatorik für den Fortschritt der Fusion hervor. Die Nachwuchsforschungsgruppe hat neben Spitzenforschung auf diesem Gebiet ebenfalls als Ziel, ein nationales und internationales Kompetenzzentrum für Fusionsenergie zu errichten, Ansprechpartner zu sein sowie beratend zur Verfügung zu stehen und verschiedene beteiligte Institutionen zu vernetzen.
Die Präsentation zum Eröffnungsvortrag von Dr. Philipp Sauter findet ihr hier!
In dem Vortrag von Mona Augustin vom Bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über die Mission Kernfusion in Bayern erläuterte sie das Ziel, Bayern als führenden Standort für Fusionsenergie zu etablieren. Bayerns Masterplan beinhaltet: Forschung und Lehre zu stärken, sowie Kompetenzen auf- und Kooperationen auszubauen. Gleichzeitig wird auf gleichwertige Förderung in der Magnet-, Laserfusion und hybrider Ansätze gesetzt und eine Expert:innenkommission eingerichtet.
Letztere gibt Empfehlungen zu Priorität, Ausrichtung und Besetzung neuer Lehrstühle, Nachwuchsforschungsgruppen (u.a. Nachwuchsforschungsgruppe für Rechtsfragen der Fusionsenergie). Künftig sollen bis zu acht neue Professuren und dreizehn Nachwuchsforschungsgruppen eingerichtet werden.
Ab dem Jahr 2026 sollen die Empfehlungen der Expert:innenkommission umgesetzt und in die Fusionsstrategie des Bundes eingegliedert werden.
Das Ziel des Bundes ist, Deutschland zum führenden Innovationsstandort für Fusionstechnologie zu machen (sog. Hightech Agenda Deutschland). Bis ca. 2045 soll das erste Fusionskraftwerk inkl. „No-regret-Maßnahmen“ betrieben werden. Wesentliche Schlüsselhürden dabei sind die Materialien, Tritium, Plasma- / Laserkontrolle und die Regulatorik.
Prof. Mannheim erklärte die physikalischen Vorteile und Hintergründe der Fusion in seinem Vortrag: „Physikalische Aspekte und Folgerungen für den sicheren Betrieb von Fusionskraftwerken.“
Zunächst betonte er, dass es einen stetig steigenden Strombedarf wegen des BIP-Wachstums und KI-Datenzentren gibt. Fusionsenergie gelte hierbei aber als resiliente Grundlastversorgung in einem hybriden Energiesystem zusammen mit erneuerbaren Energien.
Auch auf physikalischer Ebene gebe es zahlreiche zu überwindende Hürden, wie Tritiumbrüten, thermisches Design, Neutronenaktivierung oder Realzeit-Plasmakontrolle.
Voraussetzungen für die industrielle Skalierung werden mit „public-private-partnerships“ geschaffen.
Eine wichtige Rolle spielen sog. Spill-over Technologien, wie Hochtemperatur-Supraleiter, Hochleistungs-Laseroptiken, Vakuumtechnologie, strahlenharte Elektronik und Diagnosesysteme, robotische Wartung, Plasmakontrolle für Anwendungen.
Prof. Mannheim betonte, es müsse an kernchemische Anlagen in der Peripherie von Fusionskraftwerken und ihre Risiken gedacht werden. Diese seien essentiell für Isotopenaufbereitung der Brennstoffe und Brutmaterialien, Lagerung und Transport kurzlebiger radioaktiver Isotope oder Transmutation von radioaktivem Abbrand.
Ebenso wenig vernachlässigbar sei das Proliferationsrisiko. Hohe Entwicklungskosten bei ungewissem CAPEX würden hohes ökonomisches Risiko bedeuten, das durch die Verwertung von Spill-over Technologien verringert werden würde.
In der Präsentation von Dr. Hans Lückhoff thematisiert er Überlegungen zu einem Übergang des Kernkraftwerks Biblis zu einem "Fusionscampus".
Biblis wurde im Jahr 2011 nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima abgeschaltet und befindet sich derzeit im Rückbau, der bis in die 2030er Jahre andauern soll. Eine Machbarkeitsstudie sieht erhebliche Kostenvorteile bei einer Nachnutzung des bestehenden Geländes für Anlagen zur Erforschung der Kernfusion. Das Start-up Focused Energy beabsichtigt, dort das erste Laserfusionskraftwerk der Welt zu errichten.
Der rechtliche Rahmen ist jedoch nicht vollends geklärt. Das Atomgesetz (§ 7 III 4 AtG) schreibt grundsätzlich den unverzüglichen Rückbau stillgelegter Anlagen vor. Es sind mehrere Szenarien denkbar, wie die Erfüllung dieser Rückbaupflicht durch eine Umnutzung zu einem Fusionskraftwerk erreicht werden könnte. Zudem sind etwaige Haftungsfragen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips und das Risiko einer Industrieruiene bei einer Insolvenz des Betreibers zu klären. Trotzt großer Rechtsunsicherheit besteht ein großer politischer Gestaltungsspielraum. Es werden klare gesetzliche Regelungen, sowie eine politische Abwägung von Risiken und Chancen erforderlich sein.
Kristin Weiß vergleicht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fusionsenergie in Deutschland und den USA, wobei auch internationale Regulierungsansätze in Japan, Frankreich und im Vereinigten Königreich beleuchtet werden. Hierbei ist trotz des Fehlens internationaler einheitlicher Regulierungsansätze eine Tendenz zu erkennen, die Fusion außerhalb des klassischen Kernspaltungsregimes zu regulieren.
In Deutschland unterliegt die Fusion – ohne Gesetzesänderung – bereits nach geltendem Recht dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und nicht dem Atomgesetz (AtG), da die verwendeten Brennstoffe (Deuterium und Tritium) nicht als Kernbrennstoffe im Sinne der Gesetze gelten. Das StrlSchG erfordert für Fusionsanlagen eine dreifache Genehmigung für deren Errichtung und Betrieb sowie den damit verbundenen Umgang mit radioaktiven Stoffen. Die USA regulieren die Fusion ebenfalls außerhalb des Kernspaltungsregimes und verfolgen hierbei einen materialbezogenen Ansatz, bei das in Fusionsanlagen eingesetzte und erzeugte radioaktive Material als „byproduct material“ der Regulierung durch die U.S. Nuclear Regulatory Commission (US NRC) unterliegt.
Trotz einer ähnlichen Grundausrichtung zeigen sich Unterschiede: Während in Deutschland eine Fusionsgesetzgebung nach Art. 73 I Nr. 14 GG bundeseinheitlich erfolgt, eröffnet die U.S. amerikanische Rechtsordnung den Einzelstaaten durch das sog. National Material Program Spielräume für eigenständige Regulierungsvorgaben. Wo in Deutschland grundlegende, insbesondere grundrechtsrelevante Regelungen durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden müssen, ist die U.S. amerikanische Fusionsregulierung geprägt durch eine – dem deutschen Recht in dieser Form fremde – administrative Normsetzung der US NRC.
Herrn Dr. Raetzke thematisierte die rechtliche Regulierung der Kernfusion beim Übergang von der Forschung zur industriellen Anwendung unter internationalem Wettbewerbsdruck. Derzeit unterliegen Fusionsanlagen in Deutschland dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), was spezifische Genehmigungen für Errichtung, Betrieb und den Umgang mit radioaktiven Stoffen erforderlich macht. Zu den zentralen Voraussetzungen zählen technische Sicherheit nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, ein Entsorgungskonzept sowie eine Deckungsvorsorge von 25 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Pfeiler der Regulierung ist der „Graded Approach“, bei dem die Anforderungen proportional zum tatsächlichen Strahlenrisiko der jeweiligen Anlage gestaltet werden. Mit dem Pilotprojekt „ReFus“ wird seit 2025 ein flexibles, technologieoffenes Regelwerk entwickelt, das parallel zur technischen Entwicklung der ersten Anlagen wachsen soll.
Zukünftig könnten ein eigenständiges „Fusionsgesetz“ oder Erweiterungen im StrlSchG auch Themen wie den Übergang von ehemaligen KKW-Standorten rechtssicher adressieren. Die Behörden sind dabei angehalten, eine „konstruktiv kritische Haltung“ einzunehmen, um Sicherheit zu garantieren und gleichzeitig den technologischen Fortschritt zu ermöglichen. Zudem wird der Einsatz von „Reallaboren“ geprüft, um innovative Überwachungs- und Nachweismethoden unter realen Bedingungen zu testen.
