Intern
Prof. Dr. Christof Kerwer

Würzburger Forum Arbeitsrecht 2018

13. Würzburger Forum Arbeitsrecht 2018

Am 20. November 2018 fand in der Neubaukirche der Alten Universität das 13. Würzburger Forum Arbeitsrecht statt, das wie auch in den vergangenen Jahren von der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. – ausgerichtet wurde. Das diesjährige Forum widmete sich dem Thema „Brennpunkte der Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht“. Rund 200 Zuhörer aus Verbänden, Unternehmen, Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Universität hatten die Gelegenheit, einen hochinteressanten Einblick „aus erster Hand“ in die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den beiden großen Säulen des kollektiven Arbeitsrechts, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Tarifvertragsrecht, zu erhalten.

Als Redner konnten zwei Vorsitzende Richter des Bundesarbeitsgerichts gewonnen werden, die die jüngere Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht entscheidend mitgeprägt haben. Den Vortrag zum Betriebsverfassungsrecht übernahm Herr Prof. Dr. Jürgen Treber, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, der noch bis zum 30. September 2018 dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts zugewiesen war und daher unmittelbar an der Entwicklung der aktuellen Judikatur zum materiellen Betriebsverfassungsrecht beteiligt war. Er konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG und erläuterte verschiedene Entscheidungen zur Mitbestimmung bei der Arbeitszeit, der betrieblichen Entgeltgestaltung, dem Gesundheitsschutz und der Einführung und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen.

Der zweite Referent des Abends war Herr Dr. Mario Eylert, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., der wenige Tage vor der Veranstaltung in den Ruhestand getreten war. Er hatte mehrere Jahre lang den für das Tarifvertragsrecht zuständigen Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts geleitet und war daher ein idealer Referent für diesen zweiten Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. In seinem Vortrag gab Herr Dr. Eylert zunächst einen Überblick über die in der Judikatur relevantesten Probleme im Tarifrecht und konzentrierte sich sodann auf die Problematik der Anwendung von Tarifverträgen aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln. Einen besonderen Schwerpunkt bildete der Fall Asklepios, der das Schicksal von Bezugnahmeklauseln im Fall eines Betriebsübergangs betraf und auf Vorlage des BAG bis zum EuGH und wieder zurück zum BAG geführt hatte.