Forschung
Die Nachwuchsforschungsgruppe für Rechtsfragen der Fusionsenergie erforscht aus interdisziplinärer Perspektive die Herausforderungen der Regulierung der Fusionsenergie.
Die rechtswissenschaftliche Forschung gliedert sich in folgende Forschungsbereiche:
Nationaler Rechtsrahmen
Die Nachwuchsforschungsgruppe untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fusionsenergie im nationalen Recht und befasst sich insbesondere mit der regulatorischen Einordnung zukünftiger Fusionsanlagen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Strahlenschutzrechts, insbesondere des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung, sowie die Einbettung der Fusionsenergie in das Atomrecht, etwa im Hinblick auf Haftung und Entsorgung.
Darüber hinaus werden Ansätze für ein eigenständiges „Fusionsrecht“ analysiert, das den spezifischen technischen und regulatorischen Besonderheiten der Technologie Rechnung trägt. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen im Immissionsschutz- und Baurecht, insbesondere bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ergänzend untersucht die Forschungsgruppe rechtliche und institutionelle Fragen der Finanzierung und Umsetzung von Demonstrationsanlagen und Kraftwerken, darunter Public-Private-Partnerships, geistiges Eigentum sowie staatliche Förder- und Finanzierungsstrukturen.
Internationaler Rechtsrahmen
Die Forschungsgruppe befasst sich zudem mit den internationalen und europäischen Rahmenbedingungen der Fusionsregulierung. Untersucht wird insbesondere die Bedeutung des Europa- und Völkerrechts für die rechtliche Einordnung und zukünftige Regulierung von Fusionsanlagen.
Im Fokus stehen dabei die unionsrechtlichen Grundlagen des Primärrechts, insbesondere EUV, AEUV und der Euratom-Vertrag, sowie einschlägige sekundärrechtliche Vorgaben, etwa Euratom-Richtlinien im Bereich des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit. Darüber hinaus werden internationale Regelwerke und Konventionen, insbesondere Konventionen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) sowie die Aarhus- und Espoo-Konventionen, in ihrer Bedeutung für Genehmigungs-, Beteiligungs- und Sicherheitsfragen analysiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtsvergleichenden Untersuchung ausländischer Regulierungsansätze, insbesondere in Frankreich, den USA und dem Vereinigten Königreich, um unterschiedliche Modelle der regulatorischen Einordnung und Governance von Fusionsenergie vergleichend zu erfassen.
Abstrakte Forschungsfragen
Über die konkrete Regulierung der Fusionsenergie hinaus untersucht die Forschungsgruppe grundlegende Fragen des Technik- und Regulierungsrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei rechtliche Herausforderungen, die sich bei der Regulierung innovativer und sich dynamisch entwickelnder Technologien ergeben. Die Forschung knüpft insoweit an übergreifende Fragestellungen an, die auch in anderen Bereichen wie Künstlicher Intelligenz, autonomer Mobilität oder der Biotechnologie von Bedeutung sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung von Risikotechnologien im deutschen Föderalismus sowie auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen staatlicher Technikregulierung. Besonderes Interesse gilt dabei der Sonderstellung des Art. 87c GG und den hieraus resultierenden Fragen institutioneller Zuständigkeit und Verwaltungsorganisation.
Darüber hinaus befasst sich die Forschungsgruppe mit grundlegenden dogmatischen Fragen administrativer Entscheidungsfindung, insbesondere mit der Kodifizierbarkeit und gerichtlichen Kontrolle behördlicher Beurteilungsspielräume in hochkomplexen technisch-wissenschaftlichen Regulierungszusammenhängen.
Interdisziplinäre Forschungsthemen
Die Nachwuchsforschungsgruppe verfolgt zudem einen interdisziplinären Forschungsansatz an der Schnittstelle von Rechts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Im Zentrum stehen technisch-wissenschaftliche Fragestellungen, die für die rechtliche Bewertung und regulatorische Einordnung von Fusionsanlagen von wesentlicher Bedeutung sind.
Untersucht werden insbesondere das Gefährdungspotential von Fusionsanlagen, Fragen des Umgangs mit Stäuben und aktiviertem Material sowie mögliche Freisetzungs- und Expositionsszenarien. Darüber hinaus befasst sich die Forschung mit Entsorgungsfragen, insbesondere im Hinblick auf anfallende Stoffe und Entsorgungsmengen im Betrieb und Rückbau von Anlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf internationalen Safeguards- und Nichtverbreitungsregimen. Analysiert werden dabei insbesondere Anforderungen und Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Nichtverbreitung sensibler nuklearer Materialien und Technologien im Kontext der Fusionsenergie.
