Arbeits- und kartellrechtlicher Seminar im Sommersemester 2025
Doppelt hält besser: Arbeits- und Kartellrecht gemeinsam bei Gleiss Lutz (3. und 4. Juli 2025)
Der Lehrstuhl von Prof. Gräf ging im Rahmen des Schwerpunktseminars im Sommersemester 2025 gleich eine doppelte Verbindung ein: Das Seminar wurde zum einen als gemeinsames arbeits- und kartellrechtliches Seminar zusammen mit Prof. Dr. Florian Bien durchgeführt. Zum anderen wurde die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis gesucht, die ein zentrales Anliegen der juristischen Ausbildung ist. So brachen die Teilnehmer/innen des gemeinsamen Seminars zusammen mit den Inhabern und einigen Mitarbeitern/innen der Lehrstühle am 3. Juli zu einer zweitägigen Exkursion nach Stuttgart auf. Ziel war die renommierte Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, wo nicht nur Seminarvorträge auf dem Programm standen, sondern auch der persönliche Austausch mit erfahrenen Juristinnen und Juristen der Großkanzlei.
Der Anreisetag stand zunächst ganz im Zeichen der persönlichen Begegnung: Beim gemeinsamen Abendessen in der „Alten Kanzlei“, einem traditionsreichen Restaurant in der Stuttgarter Innenstadt, ergab sich in entspannter Atmosphäre die Gelegenheit zu ersten Gesprächen mit Anwältinnen und Anwälten von Gleiss Lutz. Besonders hervorzuheben sind hierbei Dr. Christian Steinle, Experte im Kartellrecht und neuerdings Lehrbeauftragter der Universität Würzburg, sowie Prof. Dr. Martin Diller, der unserer Fakultät als Dozent im Schwerpunktbereich 6 schon seit Längerem verbunden ist.
Am folgenden Morgen (4. Juli 2025) versammelten sich die Teilnehmer/innen nach einem Frühstück in der Herberge – die durch einen eindrucksvollen Blick über die Stadt beeindruckte – in den Kanzleiräumen von Gleiss Lutz. Die modernen Büroräume hinterließen ebenso Eindruck wie die hervorragend ausgestattete juristische Fachbibliothek, die als größte ihrer Art in Deutschland gilt.
Im Mittelpunkt standen dann die Seminarvorträge der Studierenden. In mehreren thematischen Blöcken präsentierten sie ihre Arbeiten zu aktuellen Fragen im Schnittbereich von Kartell- und Arbeitsrecht. Auf dem Programm standen etwas Geheimnisschutzklauseln, Wettbewerbs- und Abwerbeverbote und die Bereichsausnahme für Kollektivverträge von unionsrechtlichen Kartellverbot. Die anschließenden Diskussionen waren durchweg anspruchsvoll, lebendig und konstruktiv. Sie ermöglichten eine vertiefte Auseinandersetzung mit den behandelten Themen und erlaubten es den Seminarteilnehmern/innen, ihre Thesen kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Als besonders wertvoll erwies sich der Austausch mit den Anwälten/innen von Gleiss Lutz, die ihre praktischen Erfahrungen in die Diskussion miteinbrachten.
Wir danken den Vertreterinnen und Vertretern von Gleiss Lutz – insbesondere Prof. Dr. Diller und Dr. Steinle – für die herzliche Gastfreundschaft, den konstruktiven Austausch und die Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit. Ebenso gilt der Dank den teilnehmenden Studierenden und den Lehrsthulmitarbeitern/innen für ihr großes Engagement – insbesondere Frau Monika Manthey, die federführend die Organisation des Seminars übernommen hat.
Text: Florian Heidemann
