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MA-Netze-DiReKT

Info-Brief zur Nutzung von Cloud‐Diensten durch Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.)

06.12.2018

Die Nutzung von Cloud‐Computing‐Angeboten bringt KMU vielfältige Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten. Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte etc.) sahen sich jedoch bis zum 9. November 2017 mit möglichen Strafbarkeiten konfrontiert, wenn sie unbedarft Mandanten‐ oder Patientengeheimnisse in einer Cloud verarbeiteten. Durch das Gesetz vom 30. Oktober 2017 zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BGBl. 2017 I S. 3618) wurde die beschriebene Problematik grundsätzlich beseitigt. Um einen Überblick zu verschaffen, wurde ein Info-Brief zur aktuellen Rechtslage erstellt.

Der Info-Brief steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

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