Aufbau und Inhalte des Studiums
Der Masterstudiengang baut auf den bereits erlangten juristischen Kenntnissen auf und ermöglicht eine detaillierte Spezialisierung im Bereich der Digitalisierung. Der Studiengang setzt dort an, wo die allgemeine juristische Ausbildung in Bezug auf den technischen Fortschritt an ihre Grenzen stößt. Im Rahmen einer interdisziplinären Weiterbildung sollen daher wichtige Kenntnisse unter anderem in den Bereichen IT-Recht, Legal Tech, KI, Informatik und Datenschutzrecht gewonnen werden. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudienganges erlangen hierdurch gegenüber ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern eine entscheidende Expertise und Zusatzqualifikation.
Der LL.M. Digitalization & Law hat eine Regelstudienzeit von drei Semestern, in der insgesamt 90 ECTS-Punkte erworben werden müssen. Das Studium gliedert sich dabei in folgende Bereiche und Unterbereiche:
1. Pflichtbereich (30 ECTS-Punkte) |
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| 2. Wahlpflichtbereich (30 ECTS-Punkte) |
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| 3. Abschlussbereich (30 ECTS-Punkte) |
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| 4. Zusatzkurs für den Fachanwalt IT-Recht |
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Weitere Informationen finden Sie in den Modulhandbüchern in der Rubrik Digitalizaion & Law.
Die fachspezifischen Bestimmungen der Studienordnung finden Sie hier.
Anrechnung vorheriger Leistungen
Bei einem Studiengang- oder Studienortwechsel bzw. bei Aufnahme eines Doppelstudiums können schon erfolgreich absolvierte Module für einen anderen Studiengang verwendet werden. Unter Umständen ist solch eine Anrechnung sogar von Amts wegen vorzunehmen. Eine derartige Anerkennung zieht gemäß ASPO § 18 (Version 2015) eine Eingruppierung in ein höheres Fachsemester nach sich, entsprechend dem Umfang an anzuerkennenden Leistungen.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist bei der Studienberatung für den Master Digitalization and Law einzureichen. Bitte beachten Sie:
Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden, solange die betreffenden Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an der JMU abgelegt sind (vgl. § 18 Abs. 4 ASPO 2015).
Da die Situation sehr von der individuellen Studiengeschichte abhängt, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit der Fachstudienberaterung sobald ein Studienfachwechsel oder ein Doppelstudium in Erwägung gezogen wird. In der Studienberatung erfahren Sie alles über das weitere Vorgehen.
Qualifikationsziele
1. Fachliche Qualifikation
Das Studienfach Digitalization and Law wird von der Juristischen Fakultät der JMU als anwendungsorientierter Studiengang mit dem Abschluss „Master of Laws“ (LL.M.) im Rahmen eines nicht-konsekutiven Weiterbildungsstudiengangs angeboten. Der Grad „Master of Laws“ stellt einen weiterbildenden Abschluss dar. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs können in einem – vornehmlich auch englischsprachigen – juristischen Berufsumfeld mit Spezialisierung im Bereich der Digitalisierung, insbesondere im IT-Recht, tätig werden. Die Studierenden erwerben fächerübergreifende Kenntnisse in den Bereichen der Informatik, der digitalen Dimension der Grundrechte und des Datenschutzes, des Verfahrensrechts und des Computer- und Internetstrafrechts sowie ein kritisches Verständnis im Hinblick auf ethische Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung (insb. Maschinenethik). Sie können weitere Veranstaltungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kartellrecht, dem Recht des Geistigen Eigentums, dem Recht der künstlichen Intelligenz, dem Digitalen Vertragsrecht, im Bereich Legal Tech und dem Arbeitsrecht im Digitalisierungskontext auswählen, um ihre Kenntnisse weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Dabei werden sie auch gemeinsam über die Auswirkung menschlichen Handelns im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung reflektieren. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben zudem im Rahmen der Masterarbeit die Fähigkeit, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten. Hierdurch lernen sie, eine Fragestellung aus einem der Fachgebiete präzise zu formulieren, theoretisch fundiert zu analysieren und wissenschaftlich-methodisch darzustellen. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können die Studierenden zudem in den jeweiligen Modulprüfungen schriftlich oder mündlich anwenden.
2. Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit
Die interdisziplinären Kurse, insb. im Bereich der Informatik und Maschinenethik, ermöglichen es den Absolventinnen und Absolventen, Probleme fremder Fachgebiete wissenschaftlich-methodisch zu lösen. Sie haben gerade durch die fachfremden Spezialkenntnisse, aber natürlich auch durch die spezifische Vertiefung in den jeweiligen Rechtsgebieten, einen entscheidenden Vorteil im Berufsfeld IT-Law. Der berufsbegleitende Master of Laws weist durch die teilnehmenden Praktikerinnen und Praktiker im Vergleich zu herkömmlichen theoretischen Universitätsveranstaltungen einen hohen Praxisbezug auf, sodass stets der Blick auf die praktischen Probleme gewährleistet ist und ein hohes Verständnis für die Anwendungsebene vermittelt wird. Zudem können die Absolventinnen und Absolventen Kontakte zu Kanzleien knüpfen, die im IT-Recht tätig sind. Nicht zuletzt erwerben sie zusätzlich die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt IT-Recht. Das Studienfach wird schließlich vollständig in englischer Sprache durchgeführt. Hierdurch werden die kommunikativen Kompetenzen sowie die Fremdsprachenkenntnisse gefördert, sodass die Absolventinnen und Absolventen zielgerichtet und problemlos Rechtsfragen im Bereich der Digitalisierung in englischer Sprache beantworten können, was in dem internationalen Feld der Digitalisierung auch zwingend notwendig ist.
3. Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement
Die Absolventinnen und Absolventen können aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung kritisch hinterfragen und deren Auswirkungen erfassen. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, über ethische Fragestellungen der Digitalisierung, vor allem im Bereich des Einsatzes künstlicher Intelligenz, zu reflektieren und zu aktuellen Problemen fundiert Position zu beziehen.
4. Persönlichkeitsentwicklung
Dadurch, dass der englischsprachige Studiengang Digitalization and Law gezielt Menschen aus anderen Rechtskulturen anspricht, werden Menschen aus vielen unterschiedlichen Ländern zusammengeführt. Sie werden sich über die unterschiedlichen Lösungen der identischen Probleme in ihren jeweiligen Ländern rechtsvergleichend verständigen und dadurch nicht nur ihren rechtlichen Horizont erweitern, sondern auch Kontakte in andere Länder knüpfen. Dies wird ihnen nicht zuletzt auch in ihrem beruflichen Umfeld nützlich sein sowie zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung entscheidend beitragen. Dazu lernen die Absolventinnen und Absolventen, sich auch in englischer Sprache argumentativ auseinanderzusetzen und im Team über verschiedene Sachverhalte zu diskutieren. Die Masterarbeit fördert schließlich die Fähigkeit, Aufgaben im Bereich der Digitalisierung stofflich und zeitlich zu strukturieren und diese eigenverantwortlich zu lösen.
