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LL.M. Digitalization & Law

Anrechnung von Leistungen

Bei einem Studiengang- oder Studienortwechsel bzw. bei Aufnahme eines Doppelstudiums können schon erfolgreich absolvierte Module für einen anderen Studiengang verwendet werden. Unter Umständen ist solch eine Anrechnung sogar von Amts wegen vorzunehmen. Eine derartige Anerkennung zieht gemäß ASPO §18 (Version 2015) eine Eingruppierung in ein höheres Fachsemester nach sich, entsprechend dem Umfang an anzuerkennenden Leistungen.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist bei der Studienberatung für den Master Digitalization and Law einzureichen. Bitte beachten Sie:

Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden, solange die betreffenden Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an der JMU abgelegt sind (vgl. § 18 Abs. 4 ASPO 2015).

Da die Situation sehr von der individuellen Studiengeschichte abhängt, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit dem oder der FachstudienberaterIn sobald ein Studienfachwechsel oder ein Doppelstudium in Erwägung gezogen wird. In der Studienberatung erfahren Sie alles über das weitere Vorgehen.