Popularklage gegen die Reform des Polizeiaufgabengesetzes
Am 3. Mai 2018 um 9 Uhr haben ca. 20 Studierende und Dozent*innen der Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Ludwigs-Maximilians-Universität München und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen eine Reihe polizeilicher Eingriffsbefugnisse, die im vergangenen Jahr in das Polizeiaufgabengesetz (PAG) aufgenommen wurden. Diese Befugnisse ermächtigen die Polizei, unter anderem, zu grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren, zur präventiven Ingewahrsamnahme für längere Zeiträume, zu verdachtsunabhängigen Kontrollen in Asylbewerberunterkünften sowie zur Anordnung elektronischer Aufenthaltsüberwachung.
In der Klageschrift wird dargelegt, dass die weitreichenden Eingriffsbefugnisse verschiedene Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzen.
Die Studierenden haben die Klageschrift im Rahmen einer Law Clinic im Wintersemester 2017/18 unter der Leitung von Prof. Dr. Isabel Feichtner (Würzburg), Dr. Martin Heidebach (München) und Prof. Dr. Markus Krajewski (Erlangen) erstellt.
In einer Law Clinic lernen Studierende an konkreten Fällen und verbinden ihr rechtswissenschaftliches Studium mit sozialem Engagement. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte die Law Clinic sowohl finanziell als auch ideell.
Über das Projekt und die Popularklage ist in regionalen und überregionalen Medien bereits wiederholt berichtet worden; unter anderem in B2 regional, Bayern 2 Zündfunk, B5 aktuell, Quer, Puls, BR24 sowie Zeit Campus, Augsburger Allgemeine, Fränkischer Tag, Merkur, jetzt, Main Post (hier und hier).
Den Text der Popularklage finden Sie hier.