Seminarfahrt zum 75. Deutschen Juristentag nach Erfurt
Schwerpunktseminare im Arbeitsrecht auf dem 75. Deutschen Juristentag
Am 16. und 17. September 2026 besuchten die Teilnehmenden der Schwerpunktseminare im Arbeitsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Christof Kerwer und Prof. Dr. Stephan Gräf den 75. Deutschen Juristentag in Erfurt.
Beim „Deutschen Juristentag“ handelt es sich um einen Verein mit rund 5.000 Mitgliedern, der sich aus Juristinnen und Juristen verschiedenster Berufsgruppen zusammensetzt. Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf rechtswissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen des geltenden Rechts zu untersuchen und Vorschläge zu dessen Fortentwicklung zu machen. Hierzu veranstaltet der Verein den gleichnamigen „Deutschen Juristentag“ (djt), einen Kongress, der alle zwei Jahre in wechselnden deutschen Städten ausgerichtet wird. Es handelt sich um den größten rechtspolitischen Kongress Europas, an dem regelmäßig zwischen 2.000 und 3.500 Juristinnen und Juristen aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Ministerien, Verbänden und Politik, aber auch Referendarinnen und Referendare sowie Studierende teilnehmen. In mehreren Fachabteilungen (u.a. Strafrecht, Öffentliches Recht und Arbeitsrecht) wird jeweils über ein aktuelles Thema diskutiert – jeweils auf Basis eines ausführlichen Gutachtens, das im Vorfeld von je einem Experten oder einer Expertin aus der Wissenschaft erstellt wird.
Nachdem der Deutsche Juristentag erstmals im Jahr 1860 in Berlin ausgerichtet wurde, pausierte er lediglich während des ersten Weltkriegs und während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. Nach der Zwangsauflösung des Vereins im Jahr 1937 wurde er 1949 wiedergegründet. In diesem Jahr wurde die 75. Ausgabe in Erfurt ausgerichtet.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht lohnte sich die Teilnahme gleich in doppelter Hinsicht: zum einen wegen des Austragungsorts, ist in Erfurt doch das Bundesarbeitsgericht beheimatet, das auch mit zahlreichen Richterinnen und Richtern bei den Diskussionen vertreten war. Zum anderen stand in der arbeitsrechtlichen Abteilung ein besonders drängendes Thema auf der Tagesordnung: „Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?“ Unter diesem Oberthema stehen auch die beiden arbeitsrechtlichen Schwerpunktseminare von Prof. Kerwer und Prof. Gräf im Wintersemester 2026/27. Die Studierenden hatten bereits in den Sommersemesterferien 2026 ihre Seminararbeiten geschrieben. Dazu stand ihnen bereits das djt-Gutachten zur Verfügung, das für die arbeitsrechtliche Abteilung in diesem Jahr von Prof. Dr. Claudia Schubert (Universität Hamburg) erstellt worden war. Beim Deutschen Juristentag konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars nun miterleben, wie die einzelnen Rechtsfragen, mit denen sie sich ausgiebig beschäftigt hatten, unter Experten kontrovers diskutiert werden.
Die Seminarexkursion startete am frühen Morgen des 16. September am Würzburger Bahnhof. An der Messe Erfurt angekommen bestand zunächst die Möglichkeit, das Messegelände zu erkunden und sich an verschiedenen Ständen über aktuelle Angebote juristischer Verlage und Fachgesellschaften zu erkundigen. Am späten Vormittag ging es dann auch schon mit der ersten Sitzung der Abteilung Arbeitsrecht los. Als „Opener“ hielten Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber (Universität Wien), Prof. Dr. Barbara Reinhard (Rechtsanwältin, Frankfurt am Main) und Prof. Dr. Jens Schubert (Universität Cottbus) kurze Referate, in denen aktuelle Probleme zum Betriebsverfassungsgesetz aufgegriffen wurden – insbesondere vor dem Hintergrund immer internationaler und digitaler werdender Unternehmen. Schließlich hob Prof. Dr. Claudia Schubert noch zentrale Punkte aus ihrem Gutachten hervor.
Nach einer kurzen Mittagspause stand eine Einführungsveranstaltung speziell für Studierende und Referendare auf dem Programm. Rede und Antwort stand u.a. Prof. Dr. Beate Gsell aus dem Vorstand des djt. Sie beantwortete Fragen der Studierenden rund um das Thema „Deutscher Juristentag“ und ermunterte diese, auch selbst aktiv an den Diskussionen teilzunehmen.
Am Nachmittag startete die Abteilung Arbeitsrecht dann mit der offenen Diskussion. Wie erwartet ging es auch in diesem Jahr engagiert zur Sache – insbesondere zwischen Rednern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite. Einig waren sich beide Seiten nur darin, dass die Redezeitbegrenzung von fünf Minuten eher als Empfehlung zu verstehen ist. Auch einige Professorinnen und Professoren meldeten sich zu Wort, sodass die Studierenden zu den Namen, die sie bisher nur als Autorinnen und Autoren von Aufsätzen kannten, auch Gesichter, Stimmen und Temperamente kennenlernen konnten.
Nachdem sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des djt zunächst auf die parallel stattfindenden Diskussionen in ihren jeweiligen Fachabteilungen verteilt hatten, kamen sie am späten Nachmittag zur feierlichen Eröffnungssitzung in der großen Halle der Messe Erfurt zusammen. Auf die nachdenklichen Worte des Präsidenten des 75. djt Prof. Dr. Henning Radtke (Richter am Bundesverfassungsgericht) zur aktuellen Entwicklung des Rechtsstaats folgten Grußworte von Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz), des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Mario Voigt und des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt Andreas Horn. Auch der anschließende Festvortrag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio widmete sich den aktuellen Gefahren für die Demokratie.
Nach einem kurzen Abstecher zur Jugendherberge ging es für die Würzburger Seminargruppen dann weiter zum Abendprogramm, der Erfurter Juristennacht, die vor ganz besonderer Kulisse, nämlich im traditionsreichen Erfurter Steigerwaldstadion ausgerichtet wurde. Nach einem reichhaltigen Buffet mit Thüringer Spezialitäten sorgte ein Konzert des international erfolgreichen Pianisten Martin Kohlstedt für Unterhaltung, der sich mit einem Mix aus klassischem Klavierspiel und Synthesizerklängen nahezu in Trance spielte. Anschließend fand der Tag auf der djt-Tanzfläche einen stimmungsvollen Ausklang.
Nachdem sich die Seminarteilnehmenden am nächsten Morgen mit einem Frühstück gestärkt hatten, ging es in die zweite Runde. Zunächst wurde eine weitere Sonderveranstaltung für Studierende und Referendare angeboten – diesmal von den Protagonisten der Abteilung Arbeitsrecht und speziell zu den dort verhandelten Themen. Anschließend wurde die Diskussion der Abteilung Arbeitsrecht fortgesetzt, sodass am Nachmittag pünktlich zur Beschlussfassung übergegangen werden konnte. Dort votierten die Mitglieder ganz klassisch durch Handzeichen für oder gegen die einzelnen Beschlusspunkte. Ob die Beschlüsse auch den Gesetzgeber überzeugen, wird man mit Spannung erwarten dürfen.
Danach hatten die Würzburger Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer noch Gelegenheit, die wunderschöne Erfurter Innenstadt zu erkunden. Abends ließen sie die Exkursion mit einem gemeinsamen Essen ausklingen, bevor es für sie – bereichert um zahlreiche Eindrücke der letzten zwei Tage – wieder auf den Heimweg ging.
Ein großer Dank geht an die „Reiseleiter“ Jule Maier (Lehrstuhl Gräf) und Jonas Bausewein (Lehrstuhl Kerwer) für die perfekte Organisation der Exkursion. Ganz besonders bedanken wir uns beim Juristen ALUMNI Würzburg e.V. und bei der Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei BLUEDEX für die großzügige finanzielle Unterstützung der Exkursion.
Text: Moritz Fuchs
