Intern
Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht

Schwerpunktbereich 3 neu

Inhalte des SPB 3

Der Schwerpunkt befasst sich mit dem Phänomen, dass zivilrechtliche Rechtsbeziehungen in der Praxis häufig einen grenzüberschreitenden Charakter haben, sei es, dass Unternehmen, Verbraucher oder Arbeitnehmer grenzüberschreitende Verträge schließen, Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, Erblasser in einem anderen Staat ansässig sind als die Erben oder Verkehrsunfälle sich im Ausland ereignen.

In allen diesen Fällen ist keineswegs die Anwendbarkeit deutschen Rechts zu unterstellen, sondern das anwendbare Recht anhand des Internationalen Privatrechts (IPR) zu bestimmen. Im Fall eines Rechtsstreits stellt sich die Frage, in welchem Staat geklagt werden kann, und ob ein Urteil schließlich auch im Ausland anerkannt und vollstreckt werden wird (Fragen des Internationalen Zivilverfahrensrechts, IZVR).

Beispiele

1. Amazon verwendet in seinen AGB eine Rechtswahlklausel: Anwendbar ist luxemburgisches Recht.
Ist das zulässig? Kann Amazon auch eine Gerichtsstandsvereinbarung mit der ausschließlichen Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte in seine AGB stellen?

2. Ein Syrer „verstößt“ seine syrische Ehefrau und lässt dies durch ein geistliches Gericht in Syrien protokollieren. Sind die Eheleute auch aus Sicht des deutschen Rechts geschieden? Erkennen wir Privatscheidungen an? Widerspricht die einseitige Möglichkeit für den Mann, nach islamischem Recht, die Ehefrau zu verstoßen, unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen?

  • IZVR: Welches Gericht ist zuständig? Werden ausländische Urteile in Zivilsachen im Inland anerkannt und vollstreckt?
  • IPR: Welches Recht ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anwendbar (Vertragsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht. Erbrecht)?

 

Rechtsvergleichung: Ist fremdes Recht anzuwenden, stößt man schnell auf das Phänomen, dass in ausländischen Rechtsordnungen nicht nur manche konkreten Rechtsfragen anders gelöst werden, sondern dass oft auch eine andere Rechtsquellenhierarchie, Systematik und Denkweise herrscht. Damit befasst sich die Privatrechtsvergleichung, zu der zwei aufeinander aufbauende Vorlesungen angeboten werden.


Ablauf des SPB 3

  • Internationales Privatrecht, 4 SWS (SoSe)
  • Intern. Zivilverfahrensrecht, 2 SWS (WS)
  • Rechtsvergleichung: Einführung, 2 SWS (SoSe)
  • Vertiefung Rechtsvergleichung: Einzelne Institutionen, 2 SWS (WS)
  • Plus Seminar und Examinatorium
  • Optional Vorbereitungsseminar für die Studienarbeit     
     

Das Schwerpunktstudium kann in jedem Semester begonnen werden, aber das Sommersemester ist besser geeignet!

  • 1. Schwerpunktsemester (SoSe): Rechtsvergleichung, Einführung  (2 SWS), IPR (4 SWS)
  • 2. Schwerpunktsemester (WS): Rechtsvergleichung, Vertiefung (2 SWS); IZVR (2 SWS);
    eventuell Grundlagenseminar als Vorbereitung für Studienarbeit
  • 3. Schwerpunktsemester (SoSe oder WS): Studienarbeitsseminar (2 SWS), Examinatorium (1 SWS) und studienabschließende Klausur

Vorteile des SPB 3

  • Interessante, zukunftsträchtige und praxisrelevante Themen
  • kleine Gruppen und individuelle Betreuung
  • Vertiefung in Kernbereichen des Privatrechts
  • Deutsches Zivilrecht aus einer neuen Perspektive
  • Propädeutisches Seminar zur Vorbereitung auf die Studienarbeit möglich
  • In jedem Semester wird ein Examinatorium zur Vorbereitung auf die studienabschließende Klausur angeboten
  • Platz im Schwerpunkt garantiert