Deutsch Intern
Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Weber

Moot Court Arbeitsrecht 2013

Team Würzburg erreicht zweiten Platz beim Moot Court Arbeitsrecht

Stefanie Müller und Patrick Zimmer haben beim fünften Moot Court des Bundesarbeitsgerichts den zweiten Platz erreicht. Die beiden Jura-Studenten der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wurden vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Professor Dr. Christoph Weber betreut. Sie vertraten Würzburg in einem Teilnehmerfeld von 32 Teams aus 17 deutschen Universitäten – und dies mit großem Erfolg. Sie mussten sich am Ende nur einer Mannschaft der Ruhr-Universität Bochum geschlagen geben.

Der renommierte Wettbewerb wird alle zwei Jahre vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ausgerichtet. Die teilnehmenden Teams, die entweder aus zwei oder drei Studenten bestehen, vertreten in einem fiktiven arbeitsrechtlichen Fall entweder die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerseite in der Funktion von Anwälten. Im Sommer 2013 erhielten alle Teams einen identischen Sachverhalt zugesandt und hatten bis zum Dezember beim BAG einen Schriftsatz einzureichen, in dem sie juristische Argumente zu Gunsten der ihnen jeweils zugeteilten Partei auszuführen hatten.

Am 16. Januar 2014 trafen die Teams schließlich am BAG in Erfurt unmittelbar aufeinander. In simulierten Gerichtsverhandlungen hielten die Studenten Plädoyers, in denen sie auf die Schriftsätze der Gegenseite reagieren und die eigenen Argumente vertiefen sollten. Die Verhandlungen leiteten BAG-Richter, die auch die Leistung der Teams zu bewerten hatten.
Das Würzburger Team, dem zunächst die Arbeitgeberseite (Mandant „Peter Paulshügel“) zugeteilt war, konnte die Richter bereits durch seinen Schriftsatz überzeugen. Ausschlaggebend war aber nicht nur die Qualität der juristischen Argumente. Besonderes Lob erhielten Müller und Zimmer auch für die in der mündlichen Verhandlung gezeigten rhetorischen Fähigkeiten und die Schlagfertigkeit, mit der sie auf die spontanen Nachfragen der Richter reagierten. So konnten sie sich zunächst in der Vorrunde in einer Gruppe von acht Teams als Sieger durchsetzen.

Im Halbfinale wurde die Schwierigkeit erhöht, indem der vorgegebene Sachverhalt abgewandelt wurde. Zudem hatte das Team Würzburg – nach nur kurzer Vorbereitungszeit – nunmehr die Gegenseite zu vertreten, den fiktiven Arbeitnehmer „Kurt Knorrig“. Doch auch hier schlugen sich Müller und Zimmer bravourös und konnten sich gegen ihre Gegner, ein Team der Georg-August-Universität Göttingen, durchsetzen.
Im Finale trafen sie schließlich auf das Team aus Bochum. Im vollbesetzten Hauptverhandlungssaal des BAG lieferten sich die Finalisten einen juristischen Schlagabtausch vor den Augen der versammelte Konkurrenz samt mitgebrachter Unterstützer – zahlreiche Arbeitsrechtsprofessoren waren mit ihren Teams nach Erfurt gereist. So auch Professor Weber, an dessen Lehrstuhl Müller und Zimmer als studentische Hilfskräfte tätig sind, und dessen wissenschaftliche Mitarbeiter Stephan Gräf und Matthias Rögele, die die Studenten bei der Vorbereitung auf den Moot Court unterstützt hatten.


Die fünf entscheidenden BAG-Richter zeigten sich begeistert von der Leistung der Finalteilnehmer. Am Ende sahen sie das Bochumer Team leicht vorne. Beide Teams wurden mit Buchpreisen geehrt und nahmen die Glückwünsche der anderen Teilnehmer, der Richter und der anwesenden Professoren entgegen. Beim nächsten Moot Court in zwei Jahren wollen die Würzburger an diesen Erfolg anknüpfen.