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Prof. Dr. Christof Kerwer

Lebenslauf

Prof. Dr. Christof Kerwer, Jahrgang 1964, studierte von 1984 bis 1989 Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Nach Referendariat und Zweitem Juristischem Staatsexamen im Jahr 1992 war er in Saarbrücken als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Prozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Lüke) tätig. Dort promovierte er über „Die Erfüllung in der Zwangsvollstreckung“ (Carl Heymanns, 1996) und wurde für diese Arbeit mit dem Dr. Eduard-Martin-Preis ausgezeichnet.

Ab 1996 arbeitete er als Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Stephan Weth). Zugleich fertigte er seine Habilitationsschrift zum Thema „Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte“ (Otto Schmidt, 2003) an. Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens im Februar 2003 wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Europarecht erteilt.

Nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität zu Köln (SS 2003 und WS 2003/2004) sowie an der Universität Bielefeld (SS 2004) übernahm Prof. Kerwer zunächst eine Professur für Privatrecht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Dort war er von Oktober 2004 bis Oktober 2005 tätig, bevor er zum WS 2005/2006 einem Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgte.

Vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2010 war Prof. Kerwer Studiendekan der Juristischen Fakultät. Von 2008 bis 2019 lehrte er nebenamtlich als Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Würzburg; von 2011 bis 2019 war er zudem Studienleiter der Akademie. Am 21.11.2014 wurde Prof. Kerwer vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit dem "Preis für gute Lehre" ausgezeichnet. Vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2022 war Prof. Kerwer Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung. Vom  01.10.2020 bis zum 30.09.2022 hatte er das Amt des Prodekans der Juristischen Fakultät inne. Seit dem 01.10.2022 ist Prof. Kerwer Dekan der Juristischen Fakultät.

Prof. Kerwer ist Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung, der Vereinigung der Zi­vilprozessrechtslehrer, der Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht, der Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer, des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes und des Deutschen Hochschulverbandes. Seine Inter­essenschwerpunkte liegen im Europäischen Arbeitsrecht, im zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts in erster Linie im Schuldrecht. Besonderen Wert legt er in allen von ihm vertretenen Fächern auf die Bezüge zum Europäischen Recht.

Prof. Kerwer ist verheiratet und hat eine Tochter.