Wintersemester 2025/26
Hinweis: Die nachfolgenden Lehrveranstaltungen finden regelmäßig in Präsenz statt. Sie werden durch Materialien auf WueCampus unterstützt. Dabei handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dateien, die nur zum eigenen Gebrauch vorgesehen sind und nicht verbreitet werden dürfen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kursraum auf „WueCampus“.
Vorlesung: Grundzüge des Europarechts (P, ER, LL.B., NfÖ)
3 SWS Beginn: 15.10.2025
Di, 16-18 Uhr, HS 126 (bis einschl. 25.11.2025) und Mi, 10-12, HS 126 (durchgängig)
Die Vorlesung behandelt zunächst die geschichtliche Entwicklung der europäischen Integration. Sodann werden die rechtlichen Grundlagen des Unionsrechts dargestellt, insbes. die Organisationsstruktur, die Rechtsquellen und die Rechtsakte der EU sowie ihr Verhältnis zum deutschen Recht. Außerdem werden die Grundrechtsbindung der EU sowie der Rechtsschutz durch die Europäische Gerichtsbarkeit erörtert. Schließlich wird ein Überblick über die Unionsbürgerschaft und die Grundfreiheiten des AEUV gegeben.
Literaturempfehlung:
Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 13. Aufl. 2023; Streinz, Europarecht, 12. Aufl. 2023. Weitere Literaturempfehlungen erfolgen auf „WueCampus“.
Vorlesung: Universelles Völkerrecht (S 11, NfÖ)
2 SWS, Do, 12-14 Uhr, HS III (AU) Beginn: 16.10.2025
Die Vorlesung befasst sich zunächst mit den Grundlagen des Völkerrechts. Im Anschluss daran werden behandelt: Völkerrechtssubjekte; Völkerrechtsquellen; Rechts- und Handlungsfähigkeit von Staaten; Recht der Staatennachfolge; völkerrechtliche Verantwortlichkeit; Staatenimmunität; friedliche Streitbeilegung; Friedenssicherung und Recht der bewaffneten Konflikte.
Literaturempfehlung:
Proelß (Hrsg.), Völkerrecht, 9. Aufl. 2024; v. Arnauld, Völkerrecht, 5. Aufl. 2023. Weitere Literaturempfehlungen erfolgen auf „WueCampus“.
Vorlesung: Völkervertragsrecht mit Bezügen zu Menschenrechtsverträgen (S 11, NfÖ)
2 SWS, Do, 16-18 Uhr, HS IV (AU) Beginn: 16.10.2025
Völkerrechtliche Verträge stellen eine wichtige Rechtsentstehungsquelle des Völkerrechts dar. Ziel der Veranstaltung ist es daher, das Recht der völkerrechtlichen Verträge kennenzulernen. Den Schwerpunkt bildet dabei das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (1969). Zudem werden die Wiener Konvention über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen und zwischen internationalen Organisationen (1986) sowie die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge (1978) in den Blick genommen. Thematisch werden unter anderem behandelt: Abschluss, Auslegung, Ungültigkeit, Rücktritt und Kündigung von sowie Vorbehalte zu und Sukzession in völkerrechtliche(n) Verträge(n), jeweils unter besonderer Berücksichtigung von Menschenrechtsverträgen.
Literaturempfehlung:
Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Band I/3, 2. Aufl. 2002, S. 511 ff.; Schmahl, Universeller Menschenrechtsschutz, 2025, S. 265 ff. Weitere Literaturempfehlungen erfolgen auf „WueCampus“.
Studienbegleitendes Seminar: „Staatsangehörigkeit im Spiegel völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Vorgaben“ (S 11, NfÖ)
2 SWS, Blockveranstaltung am 7./8.11.2025, HS III (AU)
Vorbesprechung und Themenvergabe haben bereits stattgefunden. Es sind keine Plätze mehr zu vergeben.
