Seminar zum Konzernrecht und Besuch des 75. DJT
15.10.2026Im Rahmen des gesellschaftsrechtlichen Studienarbeitsseminars im Schwerpunktbereich 7 von Prof. Teichmann hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich der auf dem 75. Deutschen Juristentag behandelten Frage „Empfiehlt sich eine Reform des Konzernrechts?“ Gelegenheit, sich mit aktuellen Fragestellungen und Reformperspektiven des deutschen und europäischen Konzernrechts auseinanderzusetzen. Die Verbindung des Seminartags in Würzburg mit der anschließenden Fahrt zum Deutschen Juristentag nach Erfurt ermöglichte es, die zuvor selbst erarbeiteten Thesen unmittelbar in der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion wiederaufzugreifen.
Den Auftakt bildete am 15. September der Vortragstag in der Alten Universität in Würzburg. In acht Referaten befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem mit dem Nachteilsausgleich im faktischen AG-Konzern, dem Minderheiten- und Gläubigerschutz, dem Konzerninteresse, der Compliance-Organisation sowie Fragen des europäischen Konzernrechts. An die Vorträge schlossen sich jeweils intensive gemeinsame Diskussionen an. Die Ansätze der Studierenden wurden erfreulicherweise durch wertvolle Beiträge von Notar Dr. Luitpold Graf Wolffskeel und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schüßler ergänzt.
Am folgenden Tag reiste die Seminargruppe zum 75. Deutschen Juristentag nach Erfurt. Dort standen die Referate und Diskussionen der Abteilung Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt. Besonders gewinnbringend war der unmittelbare Konnex zum vorausgegangenen Seminartag: Zahlreiche zuvor behandelte Problemstellungen begegneten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nun erneut in den Beiträgen renommierter Gesellschaftsrechtlerinnen und Gesellschaftsrechtler. Die eigenen Überlegungen konnten so unmittelbar mit den Argumenten der aktuellen Fachdebatte abgeglichen werden.
Auch außerhalb des fachlichen Programms bot die Seminarfahrt Gelegenheit zum persönlichen und wissenschaftlichen Austausch. Besonders in Erinnerung bleibt das gemeinsame Abendessen mit Professor Witt, Professor Hommelhoff und dessen Seminargruppe, bei dem der Tag in entspannter Atmosphäre ausklang und sich Gelegenheit zu persönlicheren Gesprächen und zum weiteren Austausch bot.
Am zweiten Tag wurden die Diskussionen fortgeführt und schließlich die einzelnen Reformvorschläge zur Abstimmung gestellt. Damit schloss sich der Kreis des Seminars: von der eigenständigen wissenschaftlichen Bearbeitung konzernrechtlicher Fragestellungen über ihre Diskussion im Seminar bis hin zu ihrer rechtspolitischen Behandlung und Beschlussfassung auf dem Deutschen Juristentag.
