Intern
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht

FAQ

Allgemeines

Für die Teilnahme an der vollständigen Veranstaltungsreihe (20 Vorträge + ein Workshop) können Sie von uns eine Bescheinigung ausgestellt bekommen (§ 25 JAPO). „Jura in der Praxis“ kann für die Dauer eines Monats in den Bereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht angerechnet werden. Das gewünschte Rechtsgebiet wird auf der Bescheinigung nicht vermerkt. Die Bescheinigung gilt wahlweise für einen der drei Bereiche.

Nein, Sie können ohne Anmeldung teilnehmen. Wenn Sie das erste Mal einen Vortrag besuchen, schreiben Sie Ihren Namen auf die Unterschriftenliste, wir werden diesen dann bei uns im System vermerken, um Ihre Anwesenheit nachvollziehen zu können. Wenn Sie anschließend Vorträge besuchen, müssen Sie Ihre Anwesenheit jedes Mal auf der Liste durch Ihre Unterschrift dokumentieren.
Sollte ein Vortrag in seltenen Ausnahmefällen online über Zoom stattfinden, werden wir Ihnen im Meeting ein Passwort durchgeben, mit welchem Sie online Ihre Anwesenheit im Wuecampus-Kursraum verifizieren können.

 

Sie finden den Kursraum hier.

Die Einschreibung können Sie selbst vornehmen.

Vortragsreihe

Welcher Vortrag als nächstes stattfindet, erfahren Sie in der Regel ein paar Tage vorher per Ankündigung im WueCampus-Kursraum. Dazu müssen Sie im aktuellen WueCampus-Kursraum „Jura in der Praxis" eingeschrieben sein.

 

Nein, wenn Sie eine Bescheinigung erhalten wollen, müssen Sie lediglich die erforderliche Mindestanzahl an Vorträgen (+ Workshop) besucht haben. Sie können Ihre Teilnahme beliebig auf mehrere Semester verteilen und nach Belieben pausieren, fortsetzen etc.

Eine Zusatzveranstaltung ist eine von uns ausgewählte externe Veranstaltung, die als „Jura in der Praxis“-Vortrag angerechnet werden kann. Es gibt im Laufe des Semesters in der Regel mindestens eine Zusatzveranstaltung. Ob und wann eine solche Veranstaltung stattfindet, erfahren Sie

- über den info-jura-Mail-Verteiler mit einem Hinweis, dass ein entsprechender Vortrag für „Jura in der Praxis“ angerechnet werden kann,

- per Ankündigung im WueCampus-Kursraum „Jura in der Praxis“ und/oder

- in den regulären Veranstaltungen von „Jura in der Praxis“.

Haben Sie einen Vortrag verpasst, müssen Sie diese Fehlstunde durch Besuch einer Zusatzveranstaltung oder eines Vortrags in einem anderen Semester ausgleichen. Welchen Vortrag Sie zusätzlich besuchen, steht Ihnen frei.

Die "Jura in der Praxis"-Vorträge können flexibel von Ihnen besucht werden, da die Vortragsreihe keine wöchentlich abzulegende Pflichtveranstaltung ist. Sollte Sie krankheitsbedingt oder aus besonderen anderen Gründen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, den Vortrag durch einen Zusatztermin oder durch einen anderen regulären Termin nachzuholen.

Sie müssen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern alle regulären Vorträge der Veranstaltungsreihe besuchten. Einzelne Fehlstunden können Sie durch den Besuch von Zusatzveranstaltungen oder durch "Nachholen" in darauffolgenden Semestern ausgleichen (s.o.).

Bitte notieren Sie sich Ihre besuchten Veranstaltungen selbst. Nur in Ausnahmefällen kann das „Jura in der Praxis"-Team auf Anfrage per E-Mail an jurainderpraxis@uni-wuerzburg.de darüber Auskunft erteilen.

Workshops

In der Regel finden die Workshops in der vorlesungsfreien Zeit statt. Sobald ein Workshop geplant ist, werden Sie per Ankündigung im WueCampus-Kursraum darüber informiert. Dazu müssen Sie im aktuellen WueCampus-Kursraum „Jura in der Praxis"  eingeschrieben sein.

Nein, an einem Workshop können Sie jederzeit teilnehmen, egal wie viele Vorträge Sie bis dahin besucht haben. Sie können Ihre Teilnahme bei „Jura in der Praxis“ auch mit einem Workshop beginnen.

Sie müssen an einem Workshop in der vorlesungsfreien Zeit teilnehmen. Dieser erstreckt sich in der Regel auf ein bis zwei Tage.

Falls Sie doch nicht an Ihrem Workshop teilnehmen können, informieren Sie uns per E-Mail an jurainderpraxis@uni-wuerzburg.de darüber. In der Regel haben wir eine Warteliste und können so Ihren Platz an einen anderen Studierenden vergeben.

Wenn Sie als Mitglied der Refugee Law Clinic Würzburg Fälle bearbeitet haben, können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausbildungsressorts dies schriftlich bestätigen und uns diese Bestätigung per E-Mail zukommen lassen.

Bescheinigung

Sie müssen die Vorträge mindestens über zwei Semester besucht und an einem Workshop teilgenommen haben. Anschließend können Sie Ihre Teilnahmebescheinigung über das dafür vorgesehene Kontaktformular  beantragen. Das „Jura in der Praxis“-Team überprüft Ihre Anfrage anhand der Unterschriftslisten. Sollten Sie alle Bedingungen erfüllen, erstellen wir Ihre Bescheinigung und legen diese dem Studiendekan zur Unterschrift vor. Sobald Ihre Bescheinigung fertig ist, geben wir Ihnen Bescheid, wann Sie diese abholen können.

Ja, das Ausstellen einer Bescheinigung ist nach vollständiger Teilnahme an der Veranstaltungsreihe (Vorträge + Workshop) jederzeit möglich, auch wenn Ihre Teilnahme schon einige Semester zurück liegt.

Die Adresse ist:

Lehrstuhl Prof. Dr. Christoph Teichmann
- Jura in der Praxis -
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Domerschulstraße 16
97070 Würzburg

Bachelor-Studiengang

Für die Anrechnung als Praktikum ist es erforderlich, dass sie 20 Vorträge gehört haben und einen Workshop, der üblicherweise in der vorlesungsfreien Zeit angeboten wird, belegt haben. Zudem setzt die Studienordnung voraus, dass ein Praktikumsbericht (2-4 Seiten) angefertigt wird. Diesen können Sie uns nach absolvierten Vorträgen und Workshop einfach über den aktuellen Wuecampus Kursraum hinterlegen. Anschließend müssen Sie nur noch bei uns Ihre Praktikumsbescheinigung beantragen.

Die ,,Jura in der Praxis“-Vortragsreihe wird für ein Praktikum im Rahmen des Studienfachs angeboten. Dieses Praktikum bringt Ihnen 5 ECTS-Punkte (vgl. Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Studienfach Europäisches Recht mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“).