Intern
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

FAQ

I. Zulassungsklausuren

Die Studienberatung weist zur Anmeldung zu den Zulassungsklausuren auf Folgendes hin:

„Die Zulassung zu den Abschlussklausuren erfolgt durch den Veranstaltungsleiter bzw. die Veranstaltungsleiterin der jeweiligen Vorlesung im Einvernehmen mit dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin.

Die Zulassung setzt eine Einschreibung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung in dem betreffenden Semester voraus. Die Zulassung darf grundsätzlich nur im 1., 2. und 3. Fachsemester erfolgen.

Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch Online-Anmeldung über WueStudy im Wintersemester immer vom 16.11. – 15.12., im Sommersemester immer vom 16.04. – 15.05.

Ist eine Online-Anmeldung ausnahmsweise technisch nicht möglich, ist eine Zulassung innerhalb des Anmeldezeitraumes in der Sprechstunde der Studienberatung zu beantragen.“

Studien- und Prüfungsordnung

Das Deckblatt muss folgende Informationen beinhalten:

  • Kopie des Studentenausweises
  • Name der Klausur
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Matrikelnummer
  • Datum und Unterschrift

Es bietet sich an, eine Kopie des Studentenausweises als Deckblatt zu nutzen.

Die Rückgabe der Zulassungsklausuren erfolgt nicht am Lehrstuhl, sondern im Rahmen der zentralen Klausurrückgabe in der Studienberatung. Ort und Zeit werden auf der Homepage der Studienberatung bekannt gegeben. Danach können die Klausuren zu den normalen Sprechzeiten der Studienberatung abgeholt werden.

Die jeweiligen Prüfungsergebnisse werden bei WueStudy unter „Leistungen“ eingetragen (oft bis Semesterende; 30.9. im SS, 31.3. im WS).

Die Zulassungsklausuren müssen spätestens bis zum Ende des 3. Semesters bestanden werden.

In Ausnahmefällen ist jedoch eine Fristverlängerung möglich (Näheres dazu bei der Studienberatung erfragen).

Nein. Um die Teilprüfung der Zwischenprüfung im Strafrecht mitschreiben zu dürfen, muss entweder eine Abschlussklausur im Grundkurs Strafrecht I oder im Grundkurs Strafrecht II erfolgreich abgelegt werden.

Eine Teilnahme an der Abschlussklausur Strafrecht II ist trotzdem möglich. Ein Nichtbestehen der Klausur Strafrecht II führt nicht zur Aberkennung der Note aus Strafrecht I; es wird auch kein Durchschnitt gebildet.

Wenn Sie am Prüfungstag prüfungsunfähig erkrankt sind, reichen Sie bitte unverzüglich (nach Ihrer Genesung) im Studiendekanat in der Studienberatung ein entsprechendes Attest ein, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bestätigt.

Für Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung ist ein ärztliches / fachärztliches Attest ausreichend. Nur dann zählt der Prüfungsversuch nicht und kann in ein späteres Fachsemester verschoben werden.

Bei den Zulassungsklausuren schreiben Sie grundsätzlich zunächst alle Ihnen bis zum Ende des 3. Fachsemesters regulär zustehenden Prüfungsversuche und stellen dann, ab dem 4. Fachsemester einen Fristverlängerungsantrag (zu finden auf der Homepage der Studienberatung), so dass Sie dann die krankheitsbedingt nicht angetretenen Prüfungsversuche im 4. Fachsemester wahrnehmen können.

ACHTUNG! Wenn Sie an einer Prüfung teilnehmen, obwohl Sie prüfungsunfähig erkrankt sind, zählt das Prüfungsergebnis! Sie müssen ansonsten spätestens am Ende der Prüfung Ihre Prüfungsunfähigkeit geltend machen, Sie dürfen KEINE Prüfungsleistung zur Korrektur abgeben und Sie müssen unverzüglich ein entsprechendes Attest einreichen.

Weitere Informationen: Dr. Aylin Braun (Studiendekanat)
E-Mail: studienberatung(at)jura.uni-wuerzburg.de

Sie finden im Anschluss an die entsprechenden Lehrveranstaltungen, in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit des Semesters, ggf. auch in der ersten vorlesungsfreien Woche, statt. Ort und Zeit der Zulassungsklausuren werden rechtzeitig bei WueStudy bekannt gegeben.

Um für die Zwischenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie im Strafrecht entweder die Klausur zur Vorlesung "Grundkurs Strafrecht I" oder die Klausur zur Vorlesung "Grundkurs Strafrecht II" bestanden haben. Eine dieser beiden Klausuren müssen Sie bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden haben.

Wenn Sie im ersten Semester die Klausur im Grundkurs Strafrecht I nicht bestehen, haben Sie in Ihrem zweiten Semester die Möglichkeit, sowohl die Klausur im Grundkurs Strafrecht II zu schreiben als auch die Klausur im Grundkurs Strafrecht I mit den neuen Erstsemestern zu wiederholen. In Ihrem dritten Semester haben Sie dann entsprechend auch die Möglichkeit, die Klausuren im Grundkurs Strafrecht I und II zu schreiben.

Als Nebenfach- oder Erasmusstudent sollten Sie sich gesondert bei Frau Tenbrock-Ingenhorst melden.

E-Mail: sina.tenbrock-ingenhorst(at)uni-wuerzburg.de

II. Zwischenprüfung

Die Studienberatung bietet auf ihrer Homepage einen umfassenden Info-Flyer zur Zwischenprüfung an, den Sie auf der Website rechts unter „Info-Flyer“ finden.

Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab und wird für die Zulassung zu den Übungen für Fortgeschrittene und zum Studium im Schwerpunktbereich benötigt.

Sie besteht aus vier Teilleistungen im Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht sowie einem Grundlagenfach (Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie).

Siehe dazu auch § 21 StPrO. Die Studien- und Prüfungsordnung der juristischen Fakultät der Universität Würzburg kann hier abgerufen werden.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt auch wie die Anmeldung zu den Zulassungsklausuren über WueStudy. Die Studienberatung weist dabei auf Folgendes hin:

„Für jede Teilprüfung der Zwischenprüfung und für jeden Prüfungstermin müssen sich die Studierenden über WueStudy oder beim Prüfungsamt gesondert melden. Dies gilt auch im Falle des Nichtbestehens oder des Nichtantritts für Wiederholungsteilprüfungen nach §§ 26 und 27. Die Termine für die Meldung zu den Teilprüfungen werden mit Beginn der Vorlesungszeit des Prüfungssemesters unter Angabe einer Ausschlussfrist ortsüblich bekannt gemacht. Zur Meldung für die Teilprüfung im Grundlagenfach wählt der bzw. die Studierende eines der in § 21 Abs. 3 genannten Fächer aus.

Die Meldung erfolgt ausschließlich durch Online-Anmeldung über WueStudy immer im Wintersemester vom 16.11. – 15.12. bzw. im Sommersemester vom 16.04. – 15.05. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, eine Nachmeldung ist ausgeschlossen.

Ist eine Online-Anmeldung ausnahmsweise technisch nicht möglich, ist eine Meldung innerhalb des Anmeldezeitraums im Zwischenprüfungsamt (Hubland Nord) erforderlich.“

Prüfungsordnung Zwischenprüfung

Eine Leistung in Rechtsphilosophie kann z.B. sowohl für die Zwischenprüfung als auch für das Begleit-/Aufbaustudium angerechnet werden. Der entsprechende Schein kann am Lehrstuhl abgeholt werden. Dazu ist vorher eine gesonderte Mitteilung an den Lehrstuhl erforderlich. Ggf. ist eine Anmeldung auf WueStudy erforderlich, falls die Klausur ebenfalls für den Aufbau-/Begleitstudiengang gewertet werden soll. Auch auf dem Deckblatt der Klausur sollten Sie angeben, dass Sie enen Leistungsnachweis für das Begleit- oder Aufbaustudium benötigen.

E-Mail: sina.tenbrock-ingenhorst(at)uni-wuerzburg.de

Weitere Hinweise zum Begleitstudium Europarecht sind hier zu finden.

Die Studienberatung weist auf Folgendes hin:

„Die vier Teilprüfungen der Zwischenprüfung sollen bis zum Ende des dritten Semesters vollständig abgelegt werden. Jede Teilprüfung muss spätestens bis zum Ende des vierten Semesters erstmals abgelegt werden. Meldet sich ein Studierender bzw. eine Studierende aus von ihm bzw. ihr zu vertretenden Gründen nicht so rechtzeitig und ordnungsgemäß zu den Teilprüfungen der Zwischenprüfung, dass er bzw. sie diese spätestens zum Ende des vierten Semesters erstmals abgelegt haben kann, oder legt er bzw. sie die Prüfung, zu der er bzw. sie sich gemeldet hat, nicht spätestens bis zum Ende des vierten Semesters ab, gelten die nach Abs. 1 noch ausstehenden Teilprüfungen als abgelegt und erstmals nicht bestanden (Art. 61 Abs. 6 Satz 3 BayHSchG). Von dem bzw. der Studierenden nicht zu vertretende Gründe, die ein Überschreiten der Frist zur Ablegung der Zwischenprüfung nach Abs. 1 rechtfertigen, sind unverzüglich schriftlich bei dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin geltend und glaubhaft zu machen.“

Die Zwischenprüfung im Strafrecht wird regulär im Grundkurs III (Besonderer Teil I) angeboten.

Im Grundlagenfach (Rechtsgeschichte und/oder Rechtsphilosophie) kann die Zwischenprüfung bereits im ersten Semester abgelegt werden.

Zur Klausur sind Schreibutensilien, der Personalausweis, der Studentenausweis sowie ein Deckblatt (siehe unten) mitzubringen. Das Klausurpapier wird gestellt.

Das Deckblatt muss folgende Informationen beinhalten:

  • Kopie des Studentenausweises
  • Name der Klausur
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Matrikelnummer
  • Datum und Unterschrift

Die Einsichtnahme der Zwischenprüfung erfolgt zentral, in der Regel in der ersten Vorlesungswoche, und wird über das Online-Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben.

Zwischenprüfungsklausuren können nicht am Lehrstuhl abgeholt werden.

Wenn Sie bspw. die Zwischenprüfung in Rechtsphilosophie auch als Leistung für das Begleitstudium verwerten wollen, sollten Sie dies auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt haben.

Sie erhalten den Leistungsnachweis entweder per Post (wenn Sie mit der Klausur auch einen frankierten Umchlag mit Ihrer Adresse abgegeben haben) oder Sie vereinbaren mit dem für die Lehre zuständigen Assistenten einen Termin für die persönliche Abholung.

Wenn Sie die Klausur ausschließlich für das Begleitstudium geschrieben haben, wird Ihre Note auch nicht in WueStudy erscheinen. Sie erhalten die korrigierte Klausur und den Leistungsnachweis dann entweder per Post oder bei persönlicher Abholung (s.o.).

III. Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Eine Korrektur und Bewertung der Hausarbeit kann nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene vorliegen. Dies ist im Strafrecht die vollumfänglich bestandene Zwischenprüfung, d.h. alle vier Teilleistungen müssen bestanden worden sein.

Sollten Sie also Zweifel haben, ob Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, so kann es sinnvoll sein, bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse zu warten, bevor Sie die Hausarbeit anfertigen.

Es ist auch möglich, die Hausarbeit erst in den folgenden Semesterferien anzufertigen, wenn Sie also sicher wissen, dass Sie die Zwischenprüfung bestanden haben.

Sie können an der Übung für Fortgeschrittene teilnehmen und Leistungen erbringen, sobald Sie die Zwischenprüfung vollumfänglich bestanden haben (§ 35 StPrO).

Das Bestehen eines Fachs (z.B. Grundkurs Strafrecht III) reicht für eine Zulassung zur Übung nicht aus. Sie können dann weder die Hausarbeit schreiben noch Klausurleistungen erbringen.

Für den Schein im Strafrecht müssen, wie für jeden anderen Schein auch, jeweils eine Klausur in der Übung und die Hausarbeit in der Übung bestanden werden.

Nein, die Leistungen können in beliebiger Reihenfolge erbracht werden.

Insbesondere müssen Klausur und Hausarbeit nicht im selben Semester geschrieben bzw. bestanden werden, § 42 Abs. 2 StPrO.

Wenn Sie die Leistungen jedoch nicht im selben Semester erbringen, müssen Sie sich aber in beiden betroffenen Semestern anmelden, das eine Mal für die Klausuren, das andere Mal für die Hausarbeit. Die Anmeldung für die Klausuren und für die Hausarbeit erfolgt über WueStudy.

Die Studienberatung weist für die Anmeldung auf Folgendes hin:

Die Zulassung zur Übung für Fortgeschrittene erfolgt durch den Veranstaltungsleiter bzw. die Veranstaltungsleiterin der jeweiligen Übung im Einvernehmen mit dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin.

Die Zulassung setzt eine Einschreibung für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung in dem betreffenden Semester voraus.

Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch Online-Anmeldung über WueStudy, für die Ferienhausarbeiten immer 01.10. – 31.10. im WS, 01.04. – 30.04. im SS, sowie für die Klausuren immer 01.10. – 31.12. im WS, 01.04. – 30.06. im SS desjenigen Semesters, in dem die Hausarbeit abgegeben wird, bzw. in dem die Übung mit den Klausuren stattfindet. Die Anmeldung muss für die Teilleistungen Hausarbeit und Klausur jeweils getrennt erfolgen.

Ist eine Online-Anmeldung ausnahmsweise technisch nicht möglich, ist eine Zulassung innerhalb des Anmeldezeitraumes in der Sprechstunde der Studienberatung zu beantragen.“

Studien- und Prüfungsordnung für die Übungen für Fortgeschrittene

Der Sachverhalt zur Hausarbeit steht auf der Homepage des jeweiligen Prüfers und kann dort abgerufen werden. Am Lehrstuhl Hilgendorf wird er auf der Website unter dem Reiter „Lehre“ veröffentlicht.

Der fachrelevante Stoff für die Übung für Fortgeschrittenen und damit auch für die Hausarbeit wird von § 41 Abs. 1 StPrO, 18 Abs. 2 Nr. 4 JAPO vorgegeben.

Demnach sind aus dem Strafrecht „der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs (ohne Einziehung) und der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs (ohne Abschnitt 1 bis 5, 11 bis 13, 24 bis 26 und 29)“ (§ 18 Abs. 2 Nr. 4 JAPO) Prüfungsstoff.

Ausdrücklich kein Prüfungsstoff ist hingegen Nebenstrafrecht sowie die Strafgesetzbücher ausländischer Rechtsordnungen.

Hausarbeiten, die vom Lehrstuhl Hilgendorf gestellt werden, können regelmäßig in der ersten Übungsstunde des folgenden Semesters abgegeben werden. Eine frühere Abgabe ist in den Zimmern 106 und 117 der Alten Universität zu den üblichen Geschäftszeiten möglich.

Bei der Erstellung der Hausarbeit sind die auf dem Sachverhalt abgedruckten Bearbeiterhinweise zum Umfang und zur äußeren Form zu beachten.

Nein, die Anmeldung zur Übung zum Strafrecht auf WueStudy deckt beide Klausuren ab. Lediglich für die Hausarbeit ist ggf. eine separate Anmeldung erforderlich.

Ja, für die Hausarbeit muss neben der Anmeldung für die Klausuren eine separate Anmeldung bei WueStudy erfolgen.

Für den großen Schein ist es ausreichend, wenn eine der beiden Klausuren bestanden wurde, die zweite Klausur muss demnach nicht mehr mitgeschrieben werden. Es hat keinerlei Konsequenzen, wenn Sie zwar zur Klausur angemeldet sind, aber nicht antreten oder abgeben, ohne die Klausur bearbeitet zu haben.

Ja. Es zählt dann die bessere Klausur.

Dies hat keinerlei Konsequenzen. Es zählt stets die bessere Klausur. Im Leistungsnachweis des Semesters ist dann auch nur die bessere Note der beiden Klausuren ersichtlich.

Nein, es zählt stets die bessere Note.

Klausur und/oder Hausarbeit können beliebig oft, auch zur Notenverbesserung, wiederholt werden.

Die Rückgabe der Klausuren und der Hausarbeit in der Großen Übung erfolgt in der Veranstaltung zu dem im Zeitplan festgelegten Termin. Den Ablaufplan finden Sie in der Regel im Kursraum auf WueCampus.

Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, so können Sie Ihre Klausur auch nachträglich in Zimmer 106, Alte Uni zu den Geschäftszeiten (Dienstag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr) abholen.

Sowohl gegen die Bewertung der Klausur, als auch der Hausarbeit kann eine Remonstration eingereicht werden. Es wird auf das gesonderte Informationsblatt des Lehrstuhls hingewiesen:

Die Remonstration ist fristgerecht zusammen mit der Hausarbeit im Büro 117 (alternativ 104) der Alten Universität abzugeben.

IV. Schwerpunktseminar

Ein ausführliches FAQ zum Schwerpunktbereichsstudium ist hier zu finden.