Intern
Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht

Schwerpunktbereich

„Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz“

Die Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichs gliedern sich in drei Säulen: 

Absolvierung des Lehrprogramms:

  • Das Lehrprogramm des Schwerpunktbereichs kann in der Regel innerhalb von zwei Semestern absolviert werden.
  • Der Einstieg in den Schwerpunktbereich ist jedes Semester möglich. 
  • Jede im Schwerpunktbereich angebotene Veranstaltung ist aus sich heraus verständlich.

Berufliche Perspektiven:

  • Kenntnisse im europäischen und universellen Menschenrechtsschutz sind für jede Juristin und jeden Juristen unverzichtbar. So stehen z.B. Menschenrechtsverträge, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat, im Rang eines einfachen Bundesgesetzes und sind von der Verwaltung und der Justiz wie jedes andere Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden. 
  • Darüber hinaus bereitet der Schwerpunktbereich auf den Berufseinstieg in internationale Organisationen oder international ausgerichtete Nichtregierungsorganisationen ebenso vor wie auf den diplomatischen Dienst.

Dozentinnen und Dozenten im Schwerpunktbereich

regelmäßig

  • Prof. Dr. Eckhard Pache
  • Prof. Dr. Stefanie Schmahl (Sprecherin)

ergänzend

  • Prof. Dr. Isabel Feichtner
  • Prof. Dr. Markus Ludwigs

 

 

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