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Promotion

Vor einer Promotionsanfrage lesen Sie bitte die folgenden Hinweise zu Annahme und Betreuung von Doktoranden am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht sowie die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.

Im Einklang mit den Bestimmungen der Promotionsordnung ist für die Annahme als Doktorand grundsätzlich Voraussetzung, dass das Erste oder Zweite Staatsexamen mindestens mit der Note "vollbefriedigend" bestanden wurde. Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass vor der Annahme als Doktorand eine Seminararbeit am Lehrstuhl geschrieben wird. Bewerber, die kein vollbefriedigendes Examen vorweisen können, werden am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht in der Regel nur auf der Basis einer hier ausgegebenen Seminararbeit angenommen, die mindestens mit der Note "gut" bewertet worden ist.

Sie sollten sich vor Ihrer Promotionsanfrage Gedanken über mögliche Themenvorschläge gemacht haben und diese im Bewerbungsschreiben kurz skizzieren.

Je nach Themenzuschnitt ist eine Einbindung in die Graduiertenschule Law, Economics and Society (GSLES) und das dortige Forschungsprogramm wünschenswert.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an die Adresse des Lehrstuhls. Die Bewerbung sollte neben den üblichen persönlichen Daten insbesondere Angaben über den bisherigen Verlauf Ihrer Ausbildung (Abitur, Studienleistungen [v.a. Seminare], Schwerpunktbereich im Studium, Examensnoten [einschl. Einzelnoten im Zivilrecht und im Wahlfach]) sowie über Ihre derzeitige berufliche Situation enthalten. Bitte fügen Sie Ihre Zeugnisse in einfacher Kopie bei.