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Erasmus

Erasmus-Praktikum für Jurastudierende

Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika in einem der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Serbien und der Türkei gefördert werden. Zusätzlich können über ERASMUS+ Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten gefördert werden. Eine Übersicht der Überseegebiete finden Sie hier.

Ein Praktikum kann dabei eigenständig oder in Kombination mit einem ERASMUS-Studienaufenthalt durchgeführt werden. Sie können pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) jeweils bis zu 12 Monate am ERASMUS+Programm teilnehmen, bei Staatsexamen 24 Monate. Angerechnet werden Zeiten aus alten EU-Programmen (z.B. Comenius oder LLP ERASMUS). Auch werden ERASMUS-Studium und -Praktikum zusammengerechnet. Sie können z.B. 10 Monate ein ERASMUS-Studium absolvieren und anschließend 2 Monate ein Praktikum (Mindestdauer Praktikum 60 Tage).

Förderbedingungen

Bei dem ERASMUS-Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, das mindestens 2 Monate (60 Tage*) dauert. Achten Sie auf eine nicht zu kurze Aufenthaltsdauer und planen Sie einen gewissen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Streiks oder Feiertage, ein. Bitte erkundigen Sie sich außerdem nach Ihrer Praktikumszusage im International Students Office, ob Ihre geplante Praktikumsdauer die Kriterien zur Mindestdauer erfüllt.

Von der Förderung durch ERASMUS+ ausgeschlossen sind Praktika in deutschen Auslandsvertretungen, EU-Institutionen und Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten. Für solche Fälle gibt es jedoch das Kurzstipendienprogramm des DAAD - nähere Informationen unter www.daad.de.

*  "Gemäß der Definition der EU KOM entspricht 1 Fördermonat genau 30 Tagen. Für die Ermittlung der Länge eines Aufenthalts empfiehlt es sich, die Aufenthaltsdaten im Mobility Tool zu berechnen." (Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für Projekte 2019, Seite 16). Bitte erkundigen Sie sich daher bei Praktika mit einer Dauer von zwei Monaten IMMER im International Students Office, ob die geplante Dauer der geforderten Mindestdauer von 60 Tagen entspricht.

Fördersätze

Die monatliche Förderung richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Gastland und den der Universität zur Verfügung gestellten EU-Mitteln. Bei der finanziellen Förderung gelten die für die jeweiligen Ländergruppen vorab festgelegte Beträge.

Fördersätze für Erasmus-Praktika:

Aktuell fördern wir Erasmus-Praktika aus dem Projekt KA 131 2024. Hier gelten die folgenden Fördersätze:

  • Ländergruppe 1(AT, BE, DK, FI, FR, IE, IS, IT, LI, LU, NL, NO, SE): mind. 750,00 € pro Monat
  • Ländergruppen 2 und 3 (BG, CY, CZ, EE, ES, GR; HR, HU, LT, MT, PL, PT, RO, RS, SI, SK, TR ): mind. 690,00 € pro Monat

Zusätzlich gibt es im Erasmus-Programm folgende zusätzliche Fördermöglichkeiten:

Sondermittel für Studierende mit geringeren Chancen in Höhe von 250,00 €/Monat:

  • Studierende der ersten Generation (sogenannte "Erstakademiker"),
  • erwerbstätige Studierende  
  • Studierende mit Kind
  •  Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung ab GdB 20

Zusätzliche Informationen zu Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen im Erasmus- Programm(251 KB, barrierefrei)

Für Studierende mit Kind und Studierende mit chron. Erkrankung/Behinderung ab GdB 20 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei auslandsbedingten Mehrkosten einen Realkostenantrag zu stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig für weitere Informationen an uns.

Sondermittel für die An- bzw. Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln:

Sofern Sie mindestens 50% Ihrer An- und Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft mit mind. 2 Erasmus-Studierenden der JMU) absolvieren, können Sie hierfür eine zusätzliche Förderung beantragen. Hierbei gelten in den beiden Projekten folgende Fördermöglichkeiten:

  • Projekt 2024: bis zu 2 Tage bei Reisen mit nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln (Auto, Motorrad, Flugzeug, Schiff), bis zu 6 Tage bei Reisen mit nachhaltigen Verkehrsmitteln und vorherigem Antrag ("Green Travel", Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgemeinschaft mit mind. 2 Erasmus-Studierenden der JMU)

Weitere Informationen zu grünes“ Reisen (green travel) (817 KB, barrierefrei)
 

 

Ablauf der Bewerbung

Bewerbungsfrist: Bitte bewerben Sie sich bis spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (MoveOnline-Eintrag, Learning Agreement for traineeships Teil I, Annahmeerklärung, Immatrikulationsbescheinigung(en), Sicherheitsbelehrung, Versicherungserklärung) per E-Mail im International Students Office!

Die Bewerbung erfolgt über Moveon. Am Ende Ihrer Bewerbung in MoveOn können Sie eine PDF-Datei erzeugen. Bitte senden Sie diese an erasmus-praktikum@uni-wuerzburg.de. Abschlussunterlagen senden Sie bitte ebenfalls an diese Adresse. 

 

Folgende Unterlagen und Schritte müssen im Rahmen einer Erasmus-Förderung in jedem Fall eingereicht/durchgeführt werden.

Vor dem Aufenthalt:

=> Bitte reichen Sie diese Bewerbungsunterlagen per E-Mail bei uns ein.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns noch diese Unterlagen, die ebenfall vor dem Praktikumsbeginn vorliegen müssen:

  • ggf. Ehrenwörtliche Erklärungen zu Sonderförderungen (Grünes Reisen und & oder Fewer Opportunities. Die Ehrenwörtlichen Erklärungen erhalten Sie als Vordruck mit dem Grant Agreement entsprechend Ihrer Angaben aus der Erasmus-Annahmeerklärung. Sie müssen diese – tw. mit Belegen - unterschrieben und eingescannt an uns zurücksenden.
  • Grant Agreement entweder im Original in zweifacher Ausführung mit Nassunterschrift oder digital mit eingefügter Unterschrift. 

Während des Aufenthalts:

  • ggf. Learning Agreement for Traineeships – During the Mobility (im Falle von Änderungen)

Nach dem Aufenthalt:

  •  selbstverfasster Erfahrungsbericht (ca. 1-4 Seiten) inkl. Deckblatt ODER alternativ kurzes Video über den Erasmus-Aufenthalt, welches das Service Centre InterNational Transfer für Werbezwecke (Social Media/Internetseite) verwenden darf.
  • Deckblatt zum Erfahrungsbericht
  •  Learning Agreement for Traineeships – After the Mobility und/oder ggf. Praktikumszeugnis (falls vorhanden)
  • Anerkennungsnachweis (WueStudy-Ausdruck / Medizin, Jura, Pharmazie: Bestätigung des Landesprüfungsamts
  • EU Participant Report (Online-Umfrage)
  • ggf. Bestätigung über tatsächliches Grünes Reisen
  • ggf. Beantragung Annex zum Diploma Supplement (s. Unterpunkt Anerkennung von Praktika im Ausland)

Für die Einreichung Ihrer Unterlagen für die Erasmus-Förderung (inkl. Erfahrungsbericht) per E-Mail nutzen Sie bitte die folgende Adresse: erasmus-praktikum@uni-wuerzburg.de

 

Bitte beachten Sie auch diese Checkliste!

Informationen zur praktischen Studienzeit

Informationen zur praktischen Studienzeit von Jurastudierenden finden Sie hier.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt in München.