Deutsch Intern
Erasmus

Erwerb von Leistungsnachweisen während des Auslandsstudiums

Nach den Regeln der bayerischen JAPO muss im Ausland wenigstens ein Leistungsnachweis pro Semester erworben werden. Über die Möglichkeit der Anerkennung* ausländischer Leistungsnachweise sollten schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes Informationen eingeholt werden.

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/studienberatung/

Wollen Sie einen Leistungsnachweis im Ausland erwerben, der Ihnen während Ihres weiteren  Studiums in Deutschland anerkannt werden soll, sollten Sie sich hierzu zuvor an der Universität, an der Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung immatrikuliert sein werden bzw. bei dem dann zuständigen Landesjustizprüfungsamt über die exakten Anerkennungsvoraussetzungen erkundigen.

 

* Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungsnachweisen

...im Rahmen der Übung für Fortgeschrittene

1. Zuständigkeit

Die Anerkennung erfolgt durch die Studienberatung  des Studiendekanats.

Die Anerkennung wird über eine Bescheinigung bestätigt. Eine Verbuchung in WueStudy erfolgt nicht.

2. Voraussetzungen

…finden Sie hier.

 

…im Rahmen des Fachsprachenprogramms

Im Ausland erworbene Leistungsnachweise können auf Antrag im Umfang von höchstens acht SWS anerkannt werden, wenn sie in Art, Umfang und Inhalten den Würzburger Veranstaltungen gleichwertig sind. Die Anerkennung erfolgt durch das Fachsprachenbüro.

 

…im Rahmen des Begleitstudiums Europarecht

Leistungsnachweise, die an ausländischen Universitäten erbracht worden sind, können im Umfang bis zu acht SWS in das Begleitstudium eingebracht werden. Die Anerkennung erfolgt durch die Studienleitung des Begleitstudiums. Weitere Informationen sowie das erforderliche Antragsformular finden Sie  hier.

 

Achtung: Bitte wenden Sie sich bereits vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes an die jeweils für die Anerkennung Zuständigen, um schon im Vornherein zu klären, ob sich die von Ihnen ins Auge gefassten Kurse für eine Anerkennung eignen. Das Erasmus-Büro kann Ihnen diesbezüglich keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

 

TIPP: Auf Instagram finden Sie nützliche FAQs rund um das Thema Anerkennung von Leistungen im Ausland.