Hinweise für bereits ausgewählte Studierende
Ablauf intern (Erasmus-Büro)
Nach der Platzzusage melden wir Sie an der vorgesehenen Gastuniversität/ NOMINIERUNG. (Teilnehmer*innen, die nur im Sommersemester ins Ausland gehen, werden meistens erst im September nominiert.)
Dies erfolgt über sogenannte Nominierungsportale oder teilweise auch noch klassisch per E-Mail. Oft erhalten die nominierten Studenten direkt aus dem Portal heraus eine Bestätigung. Leider klappt das nicht immer und wir können nicht einsehen, welcher Partner das so handhabt oder seine Bestätigungen erst zeitversetzt verschickt. Von daher informieren wir Sie immer kurz per E-Mail, sobald wir Sie nominiert haben. Bitte prüfen Sie ab jetzt auch regelmäßig Ihren Spamordner auf Rückmeldung der Gastuni. Beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen an der Gastuniversität. Diese sollten Sie auch ohne Rückmeldung der Gastuni vorab schon eigenständig recherchiert haben, ebenso wie die Kontaktdaten des International Offices im Ausland. Gerne vermitteln wir auch den entsprechenden Kontakt, falls es Schwierigkeiten gibt.
Learning Agreement
Da die Europäische Union mit dem Erasmus-Programm einen Ausbildungsabschnitt Ihres Studiums mitfinanziert, ist der Ausbildungsvertrag (Learning Agreement) Teil der vertraglichen Vereinbarung mit Ihnen.
Das International Students Office wird mit weiteren Informationen zum Learning Agreement auf Sie zukommen. Das Learning Agreement muss von Ihnen, von uns (Fachkoordinator) und dem Erasmus-Koordinator der Gastuniversität unterschrieben werden.
Informationspflicht
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zu Studienangebot, Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Diese dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen sowie für Ihre Bewerbung überzeugende Argumente zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Gastuni sowie insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch uns als fachkoordinierende Stelle nach Hinweisen der Gastuni sowie Erfahrungsberichten.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und einzureichen.
Förderhöhe
Je nach Projekt können die Stipendienraten und somit die Förderhöhe variieren. Aufgrund von sich überlappenden Projekten, werden Erasmus-Teilnehmende zum Teil aus unterschiedlichen Projekten gefördert. Beispiel: Von der NA DAAD werden wir dazu angehalten Auslandsaufenthalte im Akademischen Jahr 2022/23 auch aus den Mitteln des Projekts 2021 zu finanzieren, da Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig ausgeschöpft werden sollen. Denn werden ältere Projektmittel an die EU zurückgegeben, hat dies negative Auswirkungen auf den Erhalt künftiger Mittel, d.h. wir erhalten für die Folgejahre weniger Stipendienmittel als zur Förderung der Mobilität unserer Studierender notwendig wäre.
Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, führt dies dazu, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel.
Sonderförderungen
Bitte beachten Sie: haben Sie mit Ihrer Registrierung in MoveON keines der Kriterien, für die man eine Zusatzförderung erhalten würde, angegeben (z.B. dass Sie mit einem Kind ins Ausland reisen oder einen Grad der Behinderung haben), kann dies nachträglich nicht geändert werden.
OLS-Test
Momentan haben die deutschen Hochschulen noch keinen Zugang zur OLS-Plattform bekommen. Sobald wir diesen erhalten, teilen wir Ihnen dies umgehend mit.
Ihre Dokumente
Bitte senden Sie das Grant Agreement und das LA bei Vollständigkeit (unterschrieben von Ihnen, dem Fachkoordinator und der Gastuni) an diese Funktionsadresse:iso-erasmus@uni-wuerzburg.de
Lesen Sie bitte auch FAQs für bereits ausgewählte Teilnehmende mit Aufenthalten im akademischen Jahr 22/23.
Für weitere Rückfragen bezüglich Ihres Grant Agreements wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen vom
Service Centre InterNational Transfer international@uni-wuerzburg.de