Deutsch Intern
Erasmus

Voraussetzungen für Studierende des Studienfachs „Europäisches Recht“ (LL.B.) (bis zum Antritt des Aufenthalts)

Eine Teilnahme am Erasmus+ Programm im Rahmen des LL.B. setzt folgendes voraus*

  1. Abschluss des dritten Fachsemesters
  2. Bestehen einer Fachsprachenprüfung für das jeweilige Land [soweit vorhanden, sonst Fachsprachenprüfung Englisch]
  3. Bestehen einer Prüfung zur Einführung in das jeweilige Landesrecht [soweit vorhanden, sonst Entfall dieser Voraussetzung]
  4. Bestehen folgender Module:

Aus dem Zivilrecht:

  • GK BGB : Allgemeiner Teil des BGB
  • GK BGB 2a: Allgemeines Schuldrecht
  • GK BGB 3a Gesetzliche Schuldverhältnisse oder GK BGB 3b: Sachenrecht

Aus dem öffentlichen Recht:

  • GK ÖR 1: Staatsorganisationsrecht oder GK ÖR 2: Grundrechte
  • GK ÖR 3: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht

Aus dem Strafrecht:

  • GK SR 1: Strafrecht AT 1 oder GK SR 2: Strafrecht AT 2
  • GK SR 3: Nicht-Vermögensdelikte oder GK SR 4: Vermögensdelikte

Eines von vier Grundlagenfächer:

  • Rechtsphilosophie
  • Rechtsgeschichte 1: Deutsche und europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte
  • Rechtsgeschichte 2: Europäische Zivilrechtstradition
  • Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie

 

* Diese Kriterien wurden fakultätsintern in Abstimmung mit dem Studienfachkoordinator „Europäisches Recht" (LL.B.) und der Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät festgelegt.