Voraussetzungen für Studierende des Studienfachs „Europäisches Recht“ (LL.B.) (bis zum Antritt des Aufenthalts)
Eine Teilnahme am Erasmus+ Programm im Rahmen des LL.B. setzt folgendes voraus*
- Abschluss des dritten Fachsemesters
- Bestehen einer Fachsprachenprüfung für das jeweilige Land [soweit vorhanden, sonst Fachsprachenprüfung Englisch]
- Bestehen einer Prüfung zur Einführung in das jeweilige Landesrecht [soweit vorhanden, sonst Entfall dieser Voraussetzung]
- Bestehen folgender Module:
Aus dem Zivilrecht:
- GK BGB : Allgemeiner Teil des BGB
- GK BGB 2a: Allgemeines Schuldrecht
- GK BGB 3a Gesetzliche Schuldverhältnisse oder GK BGB 3b: Sachenrecht
Aus dem öffentlichen Recht:
- GK ÖR 1: Staatsorganisationsrecht oder GK ÖR 2: Grundrechte
- GK ÖR 3: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
Aus dem Strafrecht:
- GK SR 1: Strafrecht AT 1 oder GK SR 2: Strafrecht AT 2
- GK SR 3: Nicht-Vermögensdelikte oder GK SR 4: Vermögensdelikte
Eines von vier Grundlagenfächer:
- Rechtsphilosophie
- Rechtsgeschichte 1: Deutsche und europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte
- Rechtsgeschichte 2: Europäische Zivilrechtstradition
- Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie
* Diese Kriterien wurden fakultätsintern in Abstimmung mit dem Studienfachkoordinator „Europäisches Recht" (LL.B.) und der Erasmus-Beauftragten der Juristischen Fakultät festgelegt.
