Intern
Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät

Voraussetzungen für Studierende des Studiengangs "Rechtswissenschaft" (bis zum Antritt des Aufenthaltes)

  • ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung*
  • ein Sprachzeugnis aus dem Fachsprachenprogramm der Fakultät* - grundsätzlich in der Unterrichtssprache der Gastuni, z.B. Rechtsenglisch, Rechtsfranzösisch, Rechtsspanisch etc.- es sei denn, der Kurs wird nachweislich vom Fachsprachenprogramm nicht angeboten. Für diesen nachzuweisenden Fall ist subsidiär ein Sprachnachweis in Rechtsenglisch zu erbringen.
          Bitte beachten Sie:
   
  • Manche unserer Partneruniversitäten verlangen einen extra Sprachnachweis. Das bedeutet z.B. der Schein "Rechtsenglisch I" reicht bei der Einschreibung an der Partneruni möglicherweise nicht als Nachweis für Ihr Sprachniveau, z.B. B2* / Sprachniveau-Skala GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen.)
    Hierfür können Sie am ZFS einen Mobilitätstest machen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig und proaktiv bei der Partneruni, welche Art von Sprachnachweisen akzeptiert werden.
   
  • Für manche Gastuniversitäten bestehen Besonderheiten, wie z.B. für Innsbruck und Luzern.
    Bitte erkundigen Sie sich bei uns im Erasmus-Büro.
  • ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung* in das Recht des jeweiligen Landes, für das ein Stipendium beantragt wird, wenn in den zwei dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semestern eine solche Lehrveranstaltung stattfindet, andernfalls ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung* * oder eines Seminars mit europarechtlichem bzw. internationalrechtlichem Bezug


* Die Nachweise über:

  • die bestandene Zwischenprüfung,
  • das Sprachzeugnis,
  • sowie die Einführungsveranstaltung (in das Recht des jeweiligen Landes) bzw. den europarechtlichen Leistungsnachweis

    sind sobald wie möglich, jedoch bis spätestens kurz vor Start des Auslandssemesters nachzureichen

Sollten Sie die ausstehenden Leistungsnachweise im Laufe des Sommersemesters 2026 erwerben und/oder sollten die Scheine zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht in Wuestudy verbucht sein, senden Sie uns diese Nachweise (Scheine) bitte mit dem entsprechenden Betreff (+ Vorname, Name, Erasmus 2026/27) per E-Mail.

Wird die Zwischenprüfung bis zum Zeitpunkt des Auslandssemesters nicht bestanden, oder sind die noch ausstehenden Scheine bis zum Zeitpunkt des Auslandssemesters noch nicht erworben, so ist eine Teilnahme am Erasmus-Programm nicht möglich. Eventuell bis dahin schon getroffene Dispositionen (z.B. Wohnung, Reiseorganisation) stehen in der Verantwortung des Bewerbers.

* * "Deutsche und Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte" und "Europäische Zivilrechtstradition" können als Nachweis akzeptiert werden.

 

Stand: Juli 2026