Intern
Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät

Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt (bis zum Antritt des Aufenthaltes)

  • ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung*
  • ein Sprachzeugnis aus dem Fachsprachenprogramm der Fakultät* (grundsätzlich in der Unterrichtssprache der Gastuni, z.B. Rechtsenglisch, Rechtsfranzösisch etc.)
                     Bitte beachten Sie jedoch:
 
   
  • Manche unserer Partner verlangen einen extra Sprachnachweis. Hierfür können Sie am ZFS einen Mobilitätstest machen. (Bitte beachten Sie auch den aktuellen Hinweis unten!)
   
  • Für manche Gastuniversitäten bestehen Besonderheiten, wie z.B. für Innsbruck und Luzern.
    Bitte erkundigen Sie sich bei uns im Erasmus-Büro.
  • ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung* in das Recht des jeweiligen Landes, für das ein Stipendium beantragt wird, wenn in den zwei dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semestern eine solche Lehrveranstaltung stattfindet, andernfalls ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung* * oder eines Seminars mit europarechtlichem bzw. internationalrechtlichem Bezug


* Die Nachweise über:

  • die bestandene Zwischenprüfung,
  • das Sprachzeugnis,
  • sowie die Einführungsveranstaltung (in das Recht des jeweiligen Landes) bzw. den europarechtlichen Leistungsnachweis

    sind sobald wie möglich, jedoch bis spätestens kurz vor Start des Auslandssemesters nachzureichen

Sollten Sie die ausstehenden Leistungsnachweise im Laufe des Sommersemesters 2026 erwerben und/oder sollten die Scheine zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht in Wuestudy verbucht sein, senden Sie uns diese Nachweise (Scheine) bitte mit dem entsprechenden Betreff (+ Vorname, Name, Erasmus 2026/27) per E-Mail.

Wird die Zwischenprüfung bis zum Zeitpunkt des Auslandssemesters nicht bestanden, oder sind die noch ausstehenden Scheine bis zum Zeitpunkt des Auslandssemesters noch nicht erworben, so ist eine Teilnahme am Erasmus-Programm nicht möglich. Eventuell bis dahin schon getroffene Dispositionen (z.B. Wohnung, Reiseorganisation) stehen in der Verantwortung des Bewerbers.

* * "Deutsche und Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte" und "Europäische Zivilrechtstradition" können als Nachweis akzeptiert werden.

 

Wichtiger Hinweis im Auftrag des International Students Office:

Die Termine für Sprachnachweise vom ZfS sind schnell vergeben. Sie planen einen Auslandsaufenthalt im akademischen Jahr 2026/27, dann am besten jetzt schon um einen Termin kümmern, damit die Bewerbungsunterlagen zur nächsten Frist vollständig sind.