Deutsch Intern
Erasmus

Leistungen für Studenten

(Stand 10/21)

Leistungen des Erasmus+ Programms

  • es werden Auslandsaufenthalte von bis zu einem Studienjahr im Rahmen der bilateralen Verträge ermöglicht
  • die Einschreibung für das Studium an der ausländischen Hochschule wird gewährleistet
  • die Eignung der Studenten wird durch ein Auswahlverfahren gesichert, zuständig für die Auswahl der Teilnehmer ist die Heimathochschule
  • Studiengebühren an der Gasthochschule werden nicht erhoben
  • zum Ausgleich der Mehrkosten des Auslandsstudiums wird ein Stipendium* gewährt
  • die meisten Gasthochschulen stellen Wohnheimsplätze zur Verfügung oder helfen bei der Wohnungssuche
  • einige Universitäten bieten kostenlose Sprachkurse vor Semesterbeginn an
  • der Besuch von studienbegleitenden Sprachkursen ist an allen Universitäten möglich
  • im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im vereinbarten Umfang anerkannt

 

Finanzielle Förderung* für ein Erasmus-Studium

Stand 10/22,
Änderungen vorbehalten, Angaben ohne Gewähr

Ländergruppe            Länder           Fördersatz in € /Monat
         
1   Dänemark, Finnland, Irland,  Norwegen , Schweden   450,00
         
2   Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien   390,00
         
3   Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Polen,   330,00

 

*Bitte lesen Sie auch die Hinweise zu den Leistungen im Rahmen von Erasmus+  auf der Seite des International Students Office.

 

Bei Rückfragen zu Sondermitteln, z.B. bei Behinderung, Chronischer Erkrankung, oder Studierende mit Kind, wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen vom International Students Office.

Förderhöhe

Die tatsächliche Förderhöhe wird vom International Office berechnet und richtet sich nach der genauen Aufenthaltsdauer.

Sonderförderung/Top Ups

Da soziale Teilhabe und Diversität die Leitthemen der neuen Erasmus+-Programmgeneration (2021-2027) sind, erhalten Teilnehmende mit geringeren Chancen eine zusätzliche monatliche Förderung von 250,00€ pro Monat. 

Folgende Gruppen gehören zu den Teilnehmenden mit geringeren Chancen:

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
  • Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20)
  • Studierende mit Kind
  • ErstakademikerInnen 
  • (Erwerbstätige Studierende nur bis Projektjahr 2025/26)

Haben Sie mit Ihrer Registrierung in MoveON keines der Kriterien, für die man eine Zusatzförderung erhalten würde, angegeben (z. B. dass Sie mit einem Kind ins Ausland reisen oder einen Grad der Behinderung haben), kann dies nachträglich nicht geändert werden. 

Weitere Informationen zu dem Thema Sonderförderung finden Sie auf DAAD - Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Erasmus-Studierende

Zusätzlich zum regulären Erasmus-Stipendium gibt es für einige Länder die Möglichkeit, sich für ein weiteres Stipendium zu bewerben.