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Aufenthaltsgenehmigung für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten

Hinweis zu Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten

Bitte beachten Sie bei der Planung eines Auslandsstudiums etwaige Einreise- bzw. Aufenthaltsbedingungen des Gastlandes. Informieren Sie sich rechtzeitig im Voraus über eventuell notwendige Unterlagen und lesen Sie nach Ihrer Nominierung auch die Hinweise der Gastuniversität genauestens.

(Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den entsprechenden Generalkonsulaten und/oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, Rubrik "Länderinformationen⇒ Einreisebestimmungen.)