Intern
Lehrstuhl Prof. Dr. Anja Amend-Traut

Die Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit

Die Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit. Kaufmännische Gutachten, gerichtliche Praxis und ihr Beitrag zur Entwicklung einer handelsrechtlichen Normativität in der Frühen Neuzeit

  • Projektleitung: Prof. Dr. Anja Amend-Traut
  • Zeitraum: ab 2015   
  • Finanzierung: Deutsche Forschungsgemeinschaft

Bekannte Handelsplätze, wie etwa Leipzig oder Bozen, oder Freie Reichsstädte, darunter auch Nürnberg, verfügten bereits früh über etablierte Handelsbräuche und zum Teil auch über geschriebenes Handelsrecht. Wie bereits die ältere Forschung umrissen hat, wurden an diesen Plätzen darüber hinaus im Verlauf des 17. Jahrhunderts auch kaufmännische Handelsgerichte errichtet. Für deren Erforschung bietet sich das Quellenmaterial der Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit idealtypisch an, da es im Gegensatz zu anderen Plätzen im deutschsprachigen Raum, wie zum Beispiel Leipzig, besonders umfangreich überliefert ist.

Ein Teil der Akten der Nürnberger Handelsgerichtsbarkeit – die sogenannten Pareres, also kaufmännische Gutachten – bildet die archivalische Grundlage des Projektes, da sie bislang, insbesondere unter rechtshistorischen Gesichtspunkten, weitgehend unerforscht geblieben sind und einen grundlegenden Beitrag zur Erforschung der rechtlichen Rahmenbedingungen von Märkten leisten können.

Wie wichtig die empirische Aufarbeitung von Prozessakten generell für das Verständnis der vormodernen Handels- und Rechtsgeschichte ist, hat die Projektleiterin in ihren eigenen Vorarbeiten bereits gezeigt. Anhand des zu untersuchenden Materials können hierauf aufbauend weitere Feststellungen auch über das Verhältnis von einheimischem deutschen zu rezipiertem römischen Recht, also zu einem der zentralen Probleme des Usus modernus, gewonnen werden. Gerade Handelsstreitigkeiten sind dabei generell geeignet, sich wegen der ihnen zugrundeliegenden, vornehmlich statutarischen Regelungen bzw. gewohnheitsmäßigen Übungen von den bisherigen Erkenntnissen, etwa bei der Frage, inwieweit die Rechtsanwendungslehre wirklich zum Tragen kam, abzuheben.

Auch die von rechtshistorischer Seite geführte Diskussion um eine lex mercatoria könnte hier wichtige neue Impulse erhalten. So wird die Hypothese verfolgt, dass sich auf der Basis der Pareres ein überpartikulares Handelsrecht herausbildete, waren die Gutachten doch einerseits vor allem von Kaufleuten für Kaufleute erstellt worden, und wurden sie andererseits vermutlich auch über den konkreten Anwendungsfall hinaus zur Entscheidung gleichgelagerter Fälle herangezogen.

Pressebericht des Online-Magazins der Universität Würzburg vom 28. Oktober 2014 über das Projekt.

Vorläufige Forschungsergebnisse wurden bei der 14. Jahrestagung der Gesellschaft für Bayerische Rechtsgeschichte in Nürnberg vorgestellt, "Handel, Recht und Gericht in Mittelalter und Neuzeit" (6. - 7. Juli 2018) Flyer-Download

Hier finden Sie den Tagungsbericht.

Pressebricht des Online-Magazins der Universität Würzburg vom 24. März 2020 über die Verlängerung des Projekts.